# Zuschuss für Betriebe in Oberösterreich: Beratung als attraktiver Arbeitgeber

_Aperto · Stand: Freitag, 23. Oktober 2026, 12:25 Uhr (österreichische Zeit)_

## Kurz gesagt
- WKO, Förderungen fördert Förderprogramme.
- Antragsberechtigt sind: unternehmen.
- Die Förderung beträgt bis zu 1.500 € und deckt bis zu 66,60 % der förderfähigen Kosten.
- Die Frist endet am Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben).

## Eckdaten
- **Fördergeber:** WKO, Förderungen
- **Wer kann den Antrag stellen:** Unternehmen
- **Gebiet:** Österreich
- **Förderart:** Zuschuss
- **Gesamtbudget:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Höchstförderung:** 1.500 €
- **Förderquote:** 66,60 %
- **Mindestkosten:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Veröffentlicht am:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Beginn:** Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- **Ende:** Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- **Verfahren:** Windhundverfahren
- **Einreichung:** Online-Formular
- **Antragssprache:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Aufwand:** 2/5
- **Erfolgsaussicht:** Mittel (Schätzung)

## Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihr Betrieb hat seinen Sitz und seine Standorte in Oberösterreich.
- Sie sind aktives Mitglied einer der genannten Fachorganisationen der WKOÖ.
- Sie wollen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber analysieren und Maßnahmen planen.
- Sie beauftragen eine Beraterin oder einen Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber der WKOÖ.
- Sie haben die Beratung noch nicht begonnen.

## Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie möchten eine Beraterin oder einen Berater außerhalb des Pools der WKOÖ beauftragen.
- Gegen Ihr Unternehmen oder Ihre geschäftsführende Person läuft ein Insolvenzverfahren.
- Die Beratung wurde schon mit einer anderen öffentlichen Beihilfe gefördert.
- Sie haben mit der Beratung schon begonnen, bevor Sie den Antrag gestellt haben.

## Was Sie brauchen
- Beratungsangebot der gewählten Beraterin oder des gewählten Beraters aus dem Pool, wird mit dem Antrag hochgeladen.
- Grundumlage zum Zeitpunkt des Antrags vollständig bezahlt.
- Rechnung über die Beratung, für die Abrechnung.
- Zahlungsnachweis, für die Abrechnung.
- Maßnahmenplan, für die Abrechnung.
- Kurzer Abschlussbericht, für die Abrechnung.

## So stellen Sie den Antrag
1. Öffnen Sie das Förderportal der WKOÖ für Attraktive Arbeitgeber, über das der Antrag eingereicht wird.
2. Wählen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber und holen Sie das Angebot ein.
3. Stellen Sie den vollständigen Antrag online und laden Sie das Angebot hoch, bevor die Beratung beginnt.
4. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf.
5. Starten Sie die Beratung erst nach dem Antrag und lassen Sie den Maßnahmenplan erstellen.
6. Rechnen Sie ab: Reichen Sie Rechnung, Zahlungsnachweis, Maßnahmenplan und Kurzbericht ein.

## Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt: https://foerderungen.wko.at/storage/files/shares/ooe/ATTAG26/2026_F%C3%B6rderung%20AttAG_F%C3%96RDERGEBER%20f%C3%BCr%20F%C3%B6rderportal_per%2020.1.2026.pdf
- Offizielle Seite der Ausschreibung: https://www.wko.at/foerderungen/attraktive-arbeitgeber-oberoesterreich
- Wo der Antrag gestellt wird: https://foerderungen.wkooe.at/attag

> Dieser Steckbrief erklärt die Ausschreibung einfach und ersetzt sie nicht. Maßgeblich ist der offizielle Text. Wir prüfen die Quellen jeden Tag automatisch, aber Termine und Regeln können sich ändern: Prüfen Sie vor dem Antrag die Website des Fördergebers. Wir sind nicht die Stelle, die das Programm verwaltet.
> Mit künstlicher Intelligenz aus dem offiziellen Text erstellt und automatisch von einem zweiten KI-System geprüft. Maßgeblich ist die offizielle Ausschreibung, erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026.

https://www.theusualnext.com/de/foerderprogramme/attraktive-arbeitgeber-beratung-oberoesterreich
