# EU-Geld für Produktionsfirmen: gemeinsam einen Film entwickeln

_Aperto · Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 23:27 Uhr (Brüsseler Zeit)_

## Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 120.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

## Eckdaten
- **Fördergeber:** European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- **Programm:** Creative Europe
- **Wer kann den Antrag stellen:** Unternehmen
- **Gebiet:** Europäische Union
- **Förderart:** Zuschuss
- **Gesamtbudget:** 12.500.000 €
- **Höchstförderung:** 120.000 €
- **Förderquote:** 70 %
- **Mindestkosten:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Veröffentlicht am:** Mittwoch, 30. September 2026
- **Beginn:** Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- **Ende:** Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
- **Verfahren:** Auswahlverfahren
- **Einreichung:** EU-Portal Funding & Tenders
- **Antragssprache:** Aragonesisch
- **Aufwand:** 4/5
- **Erfolgsaussicht:** Nicht abschätzbar

## Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen eine unabhängige Produktionsfirma mit Sitz in einem teilnehmenden Land.
- Sie möchten ein einzelnes Projekt entwickeln: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Fiktion.
- Sie arbeiten mit mindestens einer weiteren europäischen unabhängigen Produktionsfirma zusammen und schließen mit ihr einen Vertrag über die gemeinsame Entwicklung.
- Sie planen eine Auswertung im Kino, im Fernsehen oder auf digitalen Plattformen.

## Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Ihr Werk ist eine Live-Aufzeichnung, Fernseh-Spielshow, Talkshow, Magazinsendung, Reality-Show, ein Musikvideo, Videospiel, Studentenfilm oder ein Werk mit Werbecharakter.
- Sie wollen mehrere Projekte als Paket entwickeln statt eines einzelnen Projekts.
- Für Sie gilt ein EU-Ausschluss, etwa wegen Insolvenz oder offener Steuern und Sozialabgaben.

## Was Sie brauchen
- Antragsformular Teile A, B und C, im EU-Portal ausgefüllt.
- Detaillierte Budgettabelle.
- PDF mit Angaben zu Ihren Werken, erstellt aus der Creative-Europe-MEDIA-Datenbank.
- Kreatives Dossier des Projekts.
- Unterschriebener Entwicklungsvertrag mit Aufgabenverteilung und kreativer Zusammenarbeit.
- Verträge oder Nachweis, dass Sie die Rechte am Projekt besitzen.
- Erklärungen zu Unabhängigkeit, europäischem Eigentum und zur Sprache der Unterlagen.
- Belege zu Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung, falls vorhanden.

## So stellen Sie den Antrag
1. Registrieren Sie Ihre Organisation im EU-Portal Funding and Tenders: Dort reichen Sie den Antrag ein.
2. Suchen Sie eine europäische unabhängige Partnerfirma und schließen Sie den Entwicklungsvertrag.
3. Bereiten Sie das kreative Dossier, die Budgettabelle und die Rechtenachweise vor.
4. Füllen Sie die Formularteile A, B und C aus und fügen Sie die Erklärungen bei.
5. Reichen Sie im Portal vor Fristende ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.

## Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/wp-call/2027/call-fiche_crea-media-2027-codev_en.pdf
- Offizielle Seite der Ausschreibung: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CREA-MEDIA-2027-CODEV

> Dieser Steckbrief erklärt die Ausschreibung einfach und ersetzt sie nicht. Maßgeblich ist der offizielle Text. Wir prüfen die Quellen jeden Tag automatisch, aber Termine und Regeln können sich ändern: Prüfen Sie vor dem Antrag die Website des Fördergebers. Wir sind nicht die Stelle, die das Programm verwaltet.
> Mit künstlicher Intelligenz aus dem offiziellen Text erstellt und automatisch von einem zweiten KI-System geprüft. Maßgeblich ist die offizielle Ausschreibung, erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026.

https://www.theusualnext.com/de/foerderprogramme/eu-foerderung-gemeinsame-entwicklung-audiovisuelle
