# EU-Förderung für Kinoverleiher: europäische Filme aus anderen Ländern

_In arrivo · Stand: Mittwoch, 21. Oktober 2026, 00:25 Uhr (Brüsseler Zeit)_

## Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 1.000.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Donnerstag, 3. Dezember 2026 bis zum Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

## Eckdaten
- **Fördergeber:** European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- **Programm:** Creative Europe
- **Wer kann den Antrag stellen:** Unternehmen
- **Gebiet:** Europäische Union
- **Förderart:** Zuschuss
- **Gesamtbudget:** 38.000.000 €
- **Höchstförderung:** 1.000.000 €
- **Förderquote:** 70 %
- **Mindestkosten:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Veröffentlicht am:** Mittwoch, 30. September 2026
- **Beginn:** Donnerstag, 3. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- **Ende:** Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
- **Verfahren:** Auswahlverfahren
- **Einreichung:** EU-Portal Funding & Tenders
- **Antragssprache:** Aragonesisch
- **Aufwand:** 3/5
- **Erfolgsaussicht:** Nicht abschätzbar

## Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihr Hauptgeschäft ist der Verleih von Filmen an Kinos.
- Sie sind eine juristische Person mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land.
- Sie bringen europäische Filme heraus, die aus einem anderen Land als Ihrem stammen.
- Sie können den Antrag allein stellen, ohne Partner.
- Ihre nationale Behörde hat Ihre Besucherzahlen des Referenzjahrs bescheinigt.

## Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Sie wollen den Antrag mit Partnern stellen: Erlaubt sind nur Einzelantragsteller.
- Sie befinden sich in einer EU-Ausschlusssituation, etwa Insolvenz oder unbezahlte Steuern und Sozialabgaben.

## Was Sie brauchen
- Registrierung Ihrer Organisation im Participant Register (Teilnehmerregister der EU), abgeschlossen vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil B, die technische Beschreibung des Projekts.
- PDF mit Angaben zu den Filmen, erzeugt aus der Creative Europe MEDIA Database.
- Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentümerkontrolle (Declaration on Independence and Ownership control).
- Bescheinigte Besucherzahlen der förderfähigen Filme, ausgestellt von der nationalen Behörde.

## So stellen Sie den Antrag
1. Registrieren Sie Ihre Organisation im Participant Register auf dem Förderportal der Europäischen Kommission, über das Sie auch den Antrag stellen.
2. Fordern Sie bei Ihrer nationalen Behörde die bescheinigten Besucherzahlen Ihrer förderfähigen Filme an.
3. Erzeugen Sie das PDF zu Ihren Filmen aus der Creative Europe MEDIA Database.
4. Füllen Sie Teil B des Antragsformulars aus und unterzeichnen Sie die Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentümerkontrolle.
5. Reichen Sie einen einzigen Antrag über das Portal ein, vor dem Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

## Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/crea/wp-call/2027/call-fiche_crea-media-2027-filmdist_en.pdf
- Offizielle Seite der Ausschreibung: https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/portal/screen/opportunities/topic-details/CREA-MEDIA-2027-FILMDIST

> Dieser Steckbrief erklärt die Ausschreibung einfach und ersetzt sie nicht. Maßgeblich ist der offizielle Text. Wir prüfen die Quellen jeden Tag automatisch, aber Termine und Regeln können sich ändern: Prüfen Sie vor dem Antrag die Website des Fördergebers. Wir sind nicht die Stelle, die das Programm verwaltet.
> Mit künstlicher Intelligenz aus dem offiziellen Text erstellt und automatisch von einem zweiten KI-System geprüft. Maßgeblich ist die offizielle Ausschreibung, erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026.

https://www.theusualnext.com/de/foerderprogramme/eu-foerderung-verleih-nicht-nationaler-europaeischer-filme
