# Oberösterreich: Zuschuss für Beratung zum Arbeitnehmerschutz

_Aperto · Stand: Freitag, 23. Oktober 2026, 12:26 Uhr (österreichische Zeit)_

## Kurz gesagt
- WKO, Förderungen fördert Förderprogramme.
- Antragsberechtigt sind: unternehmen.
- Die Förderung beträgt bis zu 750 € und deckt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.
- Die Frist endet am Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben).

## Eckdaten
- **Fördergeber:** WKO, Förderungen
- **Wer kann den Antrag stellen:** Unternehmen
- **Gebiet:** Österreich
- **Förderart:** Zuschuss
- **Gesamtbudget:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Höchstförderung:** 750 €
- **Förderquote:** 75 %
- **Mindestkosten:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Veröffentlicht am:** Dienstag, 21. April 2026
- **Beginn:** Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- **Ende:** Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- **Verfahren:** Windhundverfahren
- **Einreichung:** Online-Formular
- **Antragssprache:** in der Ausschreibung nicht angegeben
- **Aufwand:** 2/5
- **Erfolgsaussicht:** Mittel (Schätzung)

## Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihr Betrieb hat seinen Firmensitz in Oberösterreich.
- Sie wollen sich zum technischen Arbeitnehmerschutz beraten lassen.
- Sie sind ein kleiner oder mittlerer Betrieb.
- Sie haben noch nicht mit der Beratung begonnen und stellen den Antrag zuerst.

## Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Die Beratung hat schon begonnen, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
- Das Beratungsunternehmen ist wirtschaftlich mit Ihrem Betrieb verflochten.
- Sie haben im selben Beantragungsjahr schon eine geförderte Beratung zum selben Thema genutzt.
- Sie suchen Geld für Schulungen, Unterweisungen oder Reisekosten.

## Was Sie brauchen
- Antrag über das Förderportal, bevor die Beratung beginnt.
- Beratungsunternehmen aus der Beraterliste der WKOÖ wählen, ohne wirtschaftliche Verflechtung mit Ihnen.
- Beratungsbericht des Beraters.
- Stundenaufstellung mit der Dauer der Beratung.
- Zahlungsnachweis der Rechnung.
- Endabrechnung über das Förderportal mit hochgeladenen Unterlagen, innerhalb der Frist der Richtlinie.

## So stellen Sie den Antrag
1. Stellen Sie den Antrag im Förderportal, bevor die Beratung beginnt.
2. Wählen Sie ein Ingenieurbüro oder einen Zivilingenieur aus der Beraterliste der WKOÖ.
3. Lassen Sie sich beraten und fordern Sie Beratungsbericht und Stundenaufstellung an.
4. Bezahlen Sie die Rechnung und bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf.
5. Laden Sie die Endabrechnung mit allen Unterlagen im Förderportal hoch, bevor die Frist der Richtlinie endet.

## Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt: https://foerderungen.wko.at/storage/files/shares/ooe/Arbeitnehmerschutz%2026%20der%20WKO%C3%96/F%C3%B6rderrichtlinien%20Arbeitnehmerschutzprojekte%202026_WKO%C3%96.pdf
- Offizielle Seite der Ausschreibung: https://www.wko.at/foerderungen/arbeitnehmerschutz-technisch-oberoesterreich

> Dieser Steckbrief erklärt die Ausschreibung einfach und ersetzt sie nicht. Maßgeblich ist der offizielle Text. Wir prüfen die Quellen jeden Tag automatisch, aber Termine und Regeln können sich ändern: Prüfen Sie vor dem Antrag die Website des Fördergebers. Wir sind nicht die Stelle, die das Programm verwaltet.
> Mit künstlicher Intelligenz aus dem offiziellen Text erstellt und automatisch von einem zweiten KI-System geprüft. Maßgeblich ist die offizielle Ausschreibung, erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026.

https://www.theusualnext.com/de/foerderprogramme/zuschuss-beratung-arbeitnehmerschutz-oberoesterreich
