Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
- Die Förderung deckt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Dienstag, 7. Juli 2026 bis zum Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
- Wer kann den Antrag stellen
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„call for proposals for EU action grants to prevent and combat gender-based violence and violence against children“ (S. 1)
- Gesamtbudget
-
3.000.000 €
Im offiziellen Text
„Indicative funding available for this priority: EUR 3 000 000.“ (S. 17)
- Höchstförderung
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Förderquote
-
90 %
Im offiziellen Text
„estimated project budget and a funding rate of 90%.“ (S. 42)
- Mindestkosten
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 7. Juli 2026
- Beginn
- Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: November, 3 2026 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their scores.“ (S. 38)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie leiten eine gemeinnützige Organisation, die ein Projekt mit Partnern führen kann.
- Eine Gemeinde, Region oder staatliche Behörde ist bereit, Ihrem Verbund beizutreten.
- Sie wollen Fachleute schulen, die mit Kindern arbeiten, oder aufklären.
- Sie planen eine Anlaufstelle, real oder digital, mit medizinischer, psychosozialer, rechtlicher und schulischer Hilfe.
- Ihr Projekt passt in die Laufzeit, die der Aufruf vorgibt.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie wollen allein einreichen: Verlangt wird ein Verbund, also mehrere Organisationen gemeinsam.
- Sie sind gewinnorientiert und wollen das Projekt leiten: Sie können nur als Partner teilnehmen.
- In Ihrem Verbund ist keine öffentliche Stelle vertreten.
- Ihr Projekt betrifft Gewalt gegen Frauen oder andere Themen, nicht Kinder.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf hat ein Gesamtbudget von 3.000.000 €. Die Projektkosten dürfen höchstens 600.000 € betragen. Gefördert werden 90 % des geschätzten Projektbudgets. Ein Vorschuss ist vorgesehen. Die Projekte werden in einer Rangliste verglichen und konkurrieren um das Budget.
- Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 90.000 € und tragen 10.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Pauschalbeträge: ein vorab festgelegter Betrag statt einzeln abgerechneter Kosten.
- Kommunikationskosten, um das Projekt auf Ihren eigenen Websites oder Social-Media-Konten vorzustellen.
- Kosten je Einheit für ehrenamtliche Arbeit, ohne Gemeinkosten.
Nicht gefördert
- Eine eigene Website, die nur für das Projekt gebaut wird.
- Das Honorar für Berater, die Ihren Antrag schreiben: Es gehört nicht ins Budget.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 7. Juli 2026
- Beginn
- Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf wurde am Dienstag, 7. Juli 2026 geöffnet. Sie können bis Dienstag, 3. November 2026, 17:00 einreichen. Der Aufruf nennt kein Datum für die Ergebnisse.
Was Sie brauchen
- Ein Verbund mit gemeinnütziger Leitung und einer öffentlichen Stelle unter den Mitgliedern.
- Eine Kinderschutzrichtlinie für jeden Teilnehmer, dessen Arbeit Kinder betrifft.
- Ein Projektplan innerhalb der Laufzeit, die der Aufruf vorgibt.
- Ein Budget, das die Obergrenze der Projektkosten einhält.
- Bestätigung, dass Ihre leitende Organisation nur einen Antrag zu diesem Aufruf einreicht.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das EU-Portal für Fördermittel und Ausschreibungen, über das dieser Aufruf läuft, und prüfen Sie die Seite des Aufrufs.
- Bilden Sie Ihren Verbund und klären Sie, welche öffentliche Stelle mitmacht.
- Prüfen Sie, ob jeder Teilnehmer mit Kinderkontakt eine Kinderschutzrichtlinie hat.
- Schreiben Sie Projekt und Budget und halten Sie die Obergrenze der Projektkosten ein.
- Reichen Sie vor dem Dienstag, 3. November 2026, 17:00 ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Einreichen ohne öffentliche Stelle im Verbund. Folge: Der Antrag erfüllt die Bedingungen des Aufrufs nicht.
- Eine gewinnorientierte Organisation übernimmt die Leitung. Folge: Solche Organisationen können nur als Partner teilnehmen.
- Mehrere Anträge derselben leitenden Organisation. Folge: Eine leitende Organisation darf nicht mehrere Anträge stellen.
- Eine eigene Projekt-Website im Budget ansetzen. Folge: Diese Kosten werden nicht bezahlt.
Häufige Fragen
Wer darf das Projekt leiten?
Eine gemeinnützige juristische Person mit Sitz in einem förderfähigen Land. Gewinnorientierte Organisationen können nur als Partner teilnehmen.
Brauche ich eine öffentliche Stelle als Partner?
Ja. Der Aufruf verlangt eine kommunale, regionale oder staatliche Behörde im Verbund.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja. Nach Unterzeichnung der Förderung erhalten Sie normalerweise einen Vorschuss, um mit dem Projekt zu starten.
Kann ich eine eigene Projekt-Website bezahlen lassen?
Nein. Eigene Projekt-Websites werden nicht bezahlt, Kommunikation auf Ihren eigenen Websites oder Social-Media-Konten schon.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz in einem förderfähigen Land. Prüfen Sie im Aufruf, ob Ihr Land dazugehört. Eine kostenlose Beratungsstelle nennen unsere Daten nicht.
Prüfen Sie im Aufruf, in welcher Sprache Sie den Antrag schreiben dürfen.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Nationale Kontaktstellen Horizont Europa, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Nationale Kontaktstellen Horizont Europa ↗ Nationale Kontaktstelle Horizont Europa · Deutschland Nationale Kontaktstelle für die EU-Programme zu Forschung und Innovation: berät zu Ausschreibungen, Regeln und Antragstellung.
- Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ↗ Öffentliche Förderberatung · Deutschland Nationaler öffentlicher Dienst, der hilft, verfügbare Förderungen zu finden und zu verstehen.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, grantsTenders.json
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 21:19 Uhr (Brüsseler Zeit).
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