Kurz gesagt
- Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Bologna fördert Förderprogramme.
- Antragsberechtigt sind: unternehmen.
- Die Förderung beträgt bis zu 15.000 € und deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Dienstag, 13. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 4. November 2026, 13:00 Uhr (italienische Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- Camera di Commercio, Industria, Artigianato e Agricoltura di Bologna
- Wer kann den Antrag stellen
-
Unternehmen
Im offiziellen Text
„Tutte le micro, piccole e medie imprese, con sede legale e unità locale nell’area metropolitana di Bologna, iscritte al registro imprese della Camera di Commercio di Bologna.“ (S. 1)
- Gebiet
- Emilia-Romagna
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„I contributi sono assegnati a fondo perduto nella misura del 50% delle spese ammissibili.“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 129.000 €
- Höchstförderung
- 15.000 €
- Förderquote
-
50 %
Im offiziellen Text
„I contributi sono assegnati a fondo perduto nella misura del 50% delle spese ammissibili.“ (S. 1)
- Mindestkosten
- 5.000 €
- Veröffentlicht am
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Beginn
-
Dienstag, 13. Oktober 2026, 11:00 Uhr (italienische Zeit)
Im offiziellen Text
„Le domande di contributo devono essere inviate esclusivamente dalle ore 11.00 del 13 ottobre 2026 e fino alle ore 13 del 4 novembre 2026“ (S. 1)
- Ende
-
Mittwoch, 4. November 2026, 13:00 Uhr (italienische Zeit)
Im offiziellen Text
„Le domande di contributo devono essere inviate esclusivamente dalle ore 11.00 del 13 ottobre 2026 e fino alle ore 13 del 4 novembre 2026“ (S. 1)
- Verfahren
-
Windhundverfahren
Im offiziellen Text
„in base all’ordine cronologico dell’invio delle domande da parte di queste categorie di imprese.“ (S. 1)
- Einreichung
- Online-Formular
- Antragssprache
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Aufwand
- 2/5
- Erfolgsaussicht
- Mittel (Schätzung)
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen einen Kleinst-, kleinen oder mittleren Betrieb mit Sitz und Niederlassung im Großraum Bologna.
- Ihr Betrieb ist im Unternehmensregister der Handelskammer Bologna eingetragen.
- Sie wollen sich mit Crowdfunding, Minibonds, Venture Capital, Business Angels, Invoice Trading, Vendor Loan oder Beteiligungsinstrumenten finanzieren.
- Sie rechnen mit Gesamtkosten ab 5.000 €, um das gewählte Instrument zu starten.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie haben Ausgaben schon vor dem Antrag begonnen: Anerkannt werden nur Ausgaben, die nach dem Antrag starten.
- Sie haben Ihren Sitz und Ihre Niederlassung nicht im Großraum Bologna.
- Sie wollen Überwachung oder regelmäßige Erneuerung des Ratings erstattet bekommen: Das wird nicht gefördert.
Wie viel Sie bekommen können
Gefördert werden 50 % der förderfähigen Kosten. Der Zuschuss liegt zwischen 2.500 € und 15.000 €, bei Kosten von 5.000 € bis 30.000 €. Beispiel: Wenn Sie 15.000 € ausgeben, erhalten Sie 7.500 € und tragen 7.500 € selbst. Weiteres Beispiel: Wenn Sie 30.000 € ausgeben, erhalten Sie 15.000 € und tragen 15.000 € selbst. Der Fonds umfasst insgesamt 129.000 €. Es gilt: Wer zuerst kommt, wird zuerst geprüft. Die Anträge werden in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet, bis der Fonds aufgebraucht ist.
- Wenn Sie 15.000 € ausgeben, erhalten Sie 7.500 € und tragen 7.500 € selbst.
- Wenn Sie 30.000 € ausgeben, erhalten Sie 15.000 € und tragen 15.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Fachberatung, um die finanzielle und wirtschaftliche Lage des Betriebs zu analysieren und das passende Instrument zu wählen.
- Die erstmalige Bonitätsbewertung (Rating) durch eine ECAI-Ratingagentur.
- Beitritt zu digitalen Plattformen, auch als Gebühren.
- Notarkosten für die Anpassung der Satzung und die Ausgabe von Minibonds.
- Leistungen eines Arrangers, also der Stelle, die das Geschäft organisiert.
- Ausgaben, die ausschließlich dazu dienen, den Start der Crowdfunding-Kampagne oder der Minibond-Ausgabe in der Geschäftswelt bekannt zu machen.
- Weitere Ausgaben, die direkt mit dem Start des gewählten Instruments zusammenhängen.
Nicht gefördert
- Überwachung und regelmäßige Erneuerung des Ratings.
- Eigenrechnungen, also Rechnungen, die der Betrieb an sich selbst stellt.
Wichtige Termine
- Beginn
- Dienstag, 13. Oktober 2026, 11:00 Uhr (italienische Zeit)
- Ende
- Mittwoch, 4. November 2026, 13:00 Uhr (italienische Zeit)
Der Schalter öffnet am Dienstag, 13. Oktober 2026 um 11:00 und schließt am Mittwoch, 4. November 2026 um 13:00. Es zählt die Reihenfolge des Eingangs: Bereiten Sie alles vorher vor.
Was Sie brauchen
- Antragsformular für den Zuschuss, das Sie am Ende der Online-Eingabe auf der Plattform Restart herunterladen.
- Formular mit den Ersatzerklärungen, digital unterschrieben.
- Detaillierte Angebote für die geplanten Kosten, zusammengefasst in einer PDF-Datei.
- Stempelsteuer, bezahlt über PagoPA.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie die Plattform Restart und füllen Sie den Antrag online aus.
- Laden Sie am Ende das Antragsformular herunter und unterschreiben Sie die Erklärungen digital.
- Fügen Sie die Angebote in einer PDF-Datei bei und zahlen Sie die Stempelsteuer mit PagoPA.
- Senden Sie den Antrag vor Schließung am Mittwoch, 4. November 2026 um 13:00 ab und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
- Beginnen Sie Ausgaben erst nach dem Absenden, zahlen Sie alles fristgerecht und starten Sie das gewählte Instrument.
- Reichen Sie die Abrechnung über die Plattform Restart innerhalb der Frist des Aufrufs ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Ausgaben beginnen, bevor der Antrag abgeschickt ist. Folge: Diese Ausgaben werden nicht anerkannt.
- Das Finanzierungsinstrument nicht innerhalb der Frist starten. Folge: Der Zuschuss entfällt vollständig.
- Überwachung oder Erneuerung des Ratings zur Erstattung einreichen. Folge: Diese Position wird nicht bezahlt.
- Eigenrechnungen als Beleg einreichen. Folge: Eigenrechnungen sind nicht zugelassen.
- Berater wählen, die nicht qualifiziert sind oder keinen schriftlichen Bericht liefern. Folge: Die Beratung wird womöglich nicht anerkannt.
- Angebote in mehreren Dateien statt in einer PDF-Datei schicken. Folge: Verlangt sind die detaillierten Angebote in einer PDF-Datei.
- Bis zu den letzten Tagen mit dem Absenden warten, obwohl der Schalter nach Eingang arbeitet. Folge: Wer später kommt, wird später geprüft.
Häufige Fragen
Darf ich Leistungen kaufen, bevor ich den Antrag stelle?
Nein. Anerkannt werden Ausgaben, die nach dem Antrag beginnen.
Wo stelle ich den Antrag?
Auf der Plattform Restart. Dort füllen Sie alles online aus und laden das Antragsformular herunter.
Wann kommt das Geld?
Der Aufruf nennt weder die Zahlungsweise noch einen Vorschuss. Fragen Sie das Amt Promozione der Handelskammer Bologna, es empfängt nach Terminvereinbarung.
Wer hat Vorrang?
Vorrang haben Betriebe in Frauen- oder Jugendhand sowie Betriebe mit Legalitätsrating oder Zertifizierung der Geschlechtergleichstellung.
Muss ich eigenes Geld einsetzen?
Ja, den Teil der Kosten, den der Zuschuss nicht deckt, tragen Sie selbst. Bei 50 % Förderung zahlen Sie den Rest.
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Enterprise Europe Network, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Enterprise Europe Network ↗ Italien Netzwerk der Europäischen Kommission: lokale Kontaktstellen (Handelskammern, Wirtschaftsförderungen), die Unternehmen zu Förderung, Partnern und Märkten beraten.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Wo der Antrag gestellt wird ↗
- incentivi.gov.it, open data
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:45 Uhr (italienische Zeit).
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