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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Geld für gemeinnützige Organisationen, die Mittel gegen Gewalt weiterreichen

Bezahlt, Fördergeld an Initiativen weiterzureichen und sie zu schulen, im Einsatz gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Gewalt gegen Kinder. Für gemeinnützige Träger mit Erfahrung.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Frist läuft bald ab · endet in 13 Tagen

Stand: Mittwoch, 21. Oktober 2026, 02:27 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Dienstag, 7. Juli 2026
Anträge ab
Dienstag, 7. Juli 2026
Frist
Dienstag, 3. November 2026
Betrag
wird geprüft
Förderquote
bis zu 90 % der Kosten
Aufwand
3/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 21:19 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
  • Die Förderung deckt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge sind vom Dienstag, 7. Juli 2026 bis zum Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
Wer kann den Antrag stellen
Verein, Stiftung, Sonstige öffentliche Stelle
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The grant will be a lump sum grant, meaning it will reimburse a fixed amount unlinked“ (S. 42)
Gesamtbudget
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Höchstförderung
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Förderquote
90 %
Im offiziellen Text
„estimated project budget and a funding rate of 90%.“ (S. 42)
Mindestkosten
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Veröffentlicht am
Dienstag, 7. Juli 2026
Beginn
Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: November, 3 2026 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„sections 7 and 9) and then ranked according to their scores.“ (S. 38)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 29)
Antragssprache
Aragonesisch, pr
Aufwand
3/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind gemeinnützig und haben nachweislich Erfahrung darin, zivilgesellschaftliche Gruppen gegen geschlechtsspezifische Gewalt oder Gewalt gegen Kinder zu schulen.
  • Sie haben in diesem Bereich schon Fördergelder an andere Organisationen vergeben und betreut.
  • Sie können Geld weiterreichen und die geförderten Gruppen zugleich schulen.
  • Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem EU-Land oder einem mit CERV assoziierten Land.
  • Sie können sich vor dem Absenden im Teilnehmerregister der EU registrieren.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
  • Sie führen ein Unternehmen mit Gewinnabsicht: Die federführende Organisation muss gemeinnützig sein.
  • Sie wollen Geld für Ihre eigene Arbeit mit Betroffenen, nicht für die Weitergabe an andere.

Wie viel Sie bekommen können

Der Zuschuss wird auf Basis des geschätzten Projektbudgets berechnet, mit einem Fördersatz von 90 %. Die Obergrenze der Projektkosten liegt bei 2.500.000 €. Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 90.000 € und tragen 10.000 € selbst. Ob und wie Sie einen Eigenanteil nachweisen müssen, nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie vor dem Kostenplan Ihre CERV-Kontaktstelle. Weitere Beträge in unseren Daten müssen Sie im offiziellen Aufruf prüfen.

  • Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 90.000 € und tragen 10.000 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Pauschalbeträge: ein im Voraus festgelegter Betrag statt einzelner Rechnungen.
  • Kommunikationskosten, um das Projekt auf Ihrer eigenen Website oder Ihren Social-Media-Konten vorzustellen.
  • Kostensätze für ehrenamtliche Mitarbeit, ohne Gemeinkosten.

Nicht gefördert

  • Laufende Kosten der Organisation in den Projekten, die Sie weiterfördern.
  • Eine eigene Website nur für das Projekt.
  • Beraterhonorare für das Schreiben des Antrags.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Dienstag, 7. Juli 2026
Beginn
Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Der Aufruf wurde am Dienstag, 7. Juli 2026 geöffnet. Anträge sind bis Dienstag, 3. November 2026 um 17:00 möglich. Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht: Die Qualität zählt mehr als die Schnelligkeit. Wann die Ergebnisse kommen, nennt der Aufruf nicht.

Zum Kalender hinzufügen

Was Sie brauchen

  • Registrierung Ihrer Organisation im Teilnehmerregister (Participant Register).
  • Antragsformular Teil A (online) und Teil B, die technische Beschreibung.
  • Das Online-Werkzeug für Kennzahlen (KPI), mit dem Sie die Indikatoren Ihrer Ergebnisse festlegen.
  • Detaillierte Budgettabelle als Tabellendatei (.xlsx).
  • Lebensläufe des Kernteams.
  • Tätigkeitsbericht des letzten Jahres der Koordination und, soweit für Ihre Priorität verlangt, der Partner.
  • Liste früherer Projekte der Koordination, bei einem Konsortium auch der Partner.
  • Kinderschutzkonzept, falls Ihre Aktivitäten Kinder einbeziehen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Registrieren Sie Ihre Organisation im Teilnehmerregister des EU-Portals Funding & Tenders.
  2. Lesen Sie den offiziellen Aufruf und prüfen Sie, ob Sie die Anforderungen an die Erfahrung erfüllen.
  3. Planen Sie beide Teile des Projekts: Geld für Dritte und Schulung für zivilgesellschaftliche Gruppen.
  4. Suchen Sie bei einem Konsortium Ihre Partner und deren Unterlagen rechtzeitig.
  5. Füllen Sie die Formulare online im Portal aus und laden Sie Budgettabelle und weitere Unterlagen hoch.
  6. Senden Sie vor dem Dienstag, 3. November 2026 um 17:00 ab und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Sie bewerben sich ohne ausreichend nachgewiesene Erfahrung in Schulung oder Fördervergabe in diesem Bereich. Folge: Die Voraussetzungen sind nicht erfüllt, der Antrag kann abgelehnt werden.
  • Sie planen nur die Weitergabe von Geld oder nur die Schulung. Folge: Der Antrag ist unvollständig, denn der Aufruf verlangt beides.
  • Sie vergessen die Registrierung im Teilnehmerregister vor dem Absenden. Folge: Sie können den Antrag nicht einreichen.
  • Dieselbe Organisation reicht mehrere Anträge als Koordinator ein. Folge: Die Organisation verstößt gegen die Regel, nur einen Antrag als federführende Stelle zu stellen.
  • Sie setzen eine eigene Projektwebsite oder laufende Kosten der geförderten Gruppen ins Budget. Folge: Der Aufruf bezahlt diese Kosten nicht.
  • Sie lassen das Kinderschutzkonzept weg, obwohl Kinder einbezogen sind. Folge: Ein vom Aufruf verlangtes Dokument fehlt.

Häufige Fragen

Kann eine Privatperson den Antrag stellen?

Nein. Natürliche Personen sind ausgeschlossen. Die federführende Stelle muss eine gemeinnützige juristische Person sein.

In welcher Sprache kann ich den Antrag schreiben?

In jeder Amtssprache der EU. Die Kurzbeschreibung des Projekts muss auf Englisch vorliegen.

Gibt es einen Vorschuss?

Ja: Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel einen Vorschuss, um das Projekt zu starten. Die genauen Bedingungen stehen in den Fördervorgaben des offiziellen Aufrufs.

Welche Berichte muss ich nach der Zusage schreiben?

Sie schreiben während des Projekts Fortschrittsberichte, die nicht an die Zahlung gebunden sind, und am Ende einen Wirkungsbericht. Außerdem veröffentlichen Sie eine Webseite zu den geförderten Drittprojekten.

Wohin richte ich fachliche Fragen?

Bei Problemen mit dem Online-Einreichungssystem hilft der IT-Helpdesk des Portals Funding & Tenders. Für alle anderen Fragen schreiben Sie an die CERV-Kontaktstelle Ihres Landes.

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Fragen ohne IT-Bezug gehen an die CERV-Kontaktstelle Ihres Landes. Probleme beim Einreichen gehen an den IT-Helpdesk des Portals Funding & Tenders. Organisationen aus EU-Ländern, auch aus Überseegebieten, und aus mit CERV assoziierten Ländern können sich bewerben.

Sie können in jeder Amtssprache der EU schreiben, die Kurzbeschreibung des Projekts muss aber auf Englisch sein.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Nationale Kontaktstellen Horizont Europa, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

Hat das Projekt schon begonnen? (optional)

Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 21:19 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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