Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
- Die Förderung beträgt bis zu 500.000 €.
- Anträge sind vom Mittwoch, 21. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Sonstige öffentliche Stelle
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Model Grant Agreements (MGA)“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
500.000 €
Im offiziellen Text
„Maximum grant amount: EUR 500.000“ (S. 22)
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 24 February 2027, 17:00 CET (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their scores.“ (S. 25)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„The application form specific to this call is available in in the Funding: Submission Service by clicking on Start Submission.“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie wollen an Zeiten erinnern, in denen Grundrechte unterdrückt wurden, und dazu bilden.
- Ihr Projekt macht Widerstand oder organisierte Opposition gegen frühere Diktaturen sichtbar.
- Sie sind ein Verein oder eine öffentliche Stelle.
- Sie können mit einer weiteren Organisation einen Verbund bilden.
- Ihre Organisation sitzt in einem EU-Staat oder einem assoziierten Land des Programms.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen können den Antrag nicht stellen.
- Sie wollen allein antragstellen: Der Aufruf verlangt eine federführende und eine weitere Organisation.
- Sie wollen Fördergeld an Dritte weiterreichen: Das ist hier nicht erlaubt.
Wie viel Sie bekommen können
Jede Förderung soll zwischen 50.000 € und 500.000 € liegen. Sie wird als Pauschale gezahlt. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung gibt es in der Regel einen Vorschuss. Der Aufruf nennt weder einen Eigenanteil noch eine Förderquote: Fragen Sie die Anlaufstelle, bevor Sie das Budget schreiben. Es gilt das Verbot von Gewinn, die Förderung darf Ihnen also keinen Überschuss bringen.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Pauschalbeträge: Die Förderung wird als Pauschale gezahlt.
Nicht gefördert
- Finanzielle Unterstützung für Dritte, also Fördergeld, das Sie an andere Stellen weitergeben.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf ist veröffentlicht, aber noch nicht offen. Anträge sind ab Mittwoch, 21. Oktober 2026 möglich und enden am Mittwoch, 24. Februar 2027 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Die Uhrzeit der Öffnung nennt der Aufruf nicht. Die Anträge werden untereinander verglichen: Qualität zählt mehr als Schnelligkeit.
Was Sie brauchen
- Teil A: das Online-Antragsformular im EU-Portal für Förderungen und Ausschreibungen.
- Teil B: das Antragsformular im Einreichungssystem, das das Projekt beschreibt.
- Eintragung jedes Begünstigten und jeder verbundenen Einrichtung im Teilnehmerregister vor der Einreichung.
- Ein Konsortialvertrag zwischen den Partnern, der nach der Zusage nötig ist.
- Passende Partner finden und früh klären, wer welche Aufgabe übernimmt.
So stellen Sie den Antrag
- Legen Sie Ihren Antrag im EU-Portal für Förderungen und Ausschreibungen an, dem Online-Portal für diesen Aufruf.
- Tragen Sie Ihre Organisation und jeden Partner im Teilnehmerregister ein.
- Suchen Sie Partner und legen Sie den Projektplan im Rahmen der Laufzeit fest, die der Aufruf vorgibt.
- Füllen Sie Teil A und Teil B aus und zeigen Sie, wie Ihr Projekt der Erinnerungsarbeit dient.
- Reichen Sie vor dem Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit, ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Allein antragstellen. Folge: Der Antrag erfüllt die Partnerregel des Aufrufs nicht.
- Einen Partner nicht im Teilnehmerregister eintragen. Folge: Der Aufruf verlangt die Eintragung aller Beteiligten vor der Einreichung.
- Geld für Dritte einplanen. Folge: Finanzielle Unterstützung für Dritte ist in diesem Aufruf nicht erlaubt.
- Den Aufruf vor der Öffnung als offen behandeln. Folge: Einreichen ist erst ab Mittwoch, 21. Oktober 2026 möglich.
- Die amtlichen Unterlagen vor dem Absenden nicht prüfen. Folge: Sie verlassen sich vielleicht auf ein Detail, das der Aufruf anders regelt.
Häufige Fragen
Ist der Aufruf schon offen?
Noch nicht. Er öffnet am Mittwoch, 21. Oktober 2026 und endet am Mittwoch, 24. Februar 2027 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Die Uhrzeit der Öffnung nennt der Aufruf nicht.
Kann ich allein antragstellen?
Nein. Der Aufruf verlangt eine federführende und mindestens eine weitere Organisation. Alle müssen vor der Einreichung im Teilnehmerregister stehen.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Die Antragssprache ist nicht sicher bestätigt. Unsere Daten deuten auf jede Amtssprache der EU mit einer Zusammenfassung auf Englisch hin. Prüfen Sie das im amtlichen Aufruf, bevor Sie schreiben.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja. Nach Unterzeichnung der Vereinbarung gibt es in der Regel eine Vorfinanzierung. Einzelheiten erfragen Sie bei der Anlaufstelle des Programms.
An wen wende ich mich bei Unsicherheit?
Schreiben Sie an das Postfach der Förderstelle für dieses Programm, das im amtlichen Aufruf genannt ist. Das ist kostenlos.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Offen ist der Aufruf für Organisationen aus EU-Staaten, auch aus Überseegebieten, und aus Nicht-EU-Staaten, die mit dem Programm assoziiert sind. Das gilt auch für Österreich und Deutschland. Für Fragen nutzen Sie die Anlaufstelle der Förderstelle.
Unsere Daten nennen jede EU-Amtssprache mit englischer Zusammenfassung: Bestätigen Sie das im amtlichen Aufruf.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Nationale Kontaktstellen Horizont Europa, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Nationale Kontaktstellen Horizont Europa ↗ Nationale Kontaktstelle Horizont Europa · Deutschland Nationale Kontaktstelle für die EU-Programme zu Forschung und Innovation: berät zu Ausschreibungen, Regeln und Antragstellung.
- Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ↗ Öffentliche Förderberatung · Deutschland Nationaler öffentlicher Dienst, der hilft, verfügbare Förderungen zu finden und zu verstehen.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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