Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
- Die Förderung beträgt bis zu 500.000 €.
- Anträge sind vom Mittwoch, 21. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Sonstige öffentliche Stelle
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
500.000 €
Im offiziellen Text
„Maximum grant amount: EUR 500.000“ (S. 22)
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 24 February 2027, 17:00 CET (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„sections 7 and 9) and then ranked according to their scores.“ (S. 25)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„The application form specific to this call is available in in the Funding: Submission Service by clicking on Start Submission.“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen einen Verein oder eine öffentliche Stelle, die zur Holocaust-Erinnerung arbeitet.
- Sie wollen Holocaust-Leugnung, Verzerrung oder Verharmlosung entgegentreten.
- Sie planen, historisches Material oder Zeitzeugenberichte für die Bildung zu digitalisieren.
- Sie wollen lokale Gedenkarbeit mit Veranstaltungen oder Ausstellungen unterstützen.
- Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem EU-Land oder einem assoziierten Land.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind nicht zugelassen.
- Für Ihre Organisation gilt ein Ausschlussgrund, etwa Insolvenz oder unbezahlte Steuern und Sozialabgaben.
Wie viel Sie bekommen können
Jede Förderung liegt zwischen 50.000 € und 500.000 €. Der Aufruf zahlt über Pauschalbeträge. Er nennt weder einen Fördersatz noch, ob Sie einen Eigenanteil tragen müssen: Fragen Sie nach, bevor Sie den Kostenplan aufstellen. Ein Vorschuss ist vorgesehen.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Die Projektkosten werden als Pauschalbeträge bezahlt.
Nicht gefördert
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Anträge öffnen am Mittwoch, 21. Oktober 2026. Sie schließen am Mittwoch, 24. Februar 2027 um 17:00. Der Aufruf hängt vom endgültigen Beschluss des EU-Haushalts für das Folgejahr ab. Die Förderstelle kann ihn ändern oder absagen. Prüfen Sie die Seite der Förderstelle, bevor Sie mit dem Schreiben beginnen.
Was Sie brauchen
- Registrierung Ihrer Organisation im EU-Portal Funding and Tenders.
- Teil A: das Online-Antragsformular mit dem Pauschalbetrags-Budget und der Budgetübersicht.
- Teil B: das Antragsformular mit der Projektbeschreibung, im vorgegebenen Seitenlimit und Layout.
- Eine Kurzfassung des Projekts auf Englisch, auch wenn Sie den Rest in einer anderen EU-Amtssprache schreiben.
- Lokale Partner, falls Ihr Projekt welche einbindet.
So stellen Sie den Antrag
- Registrieren Sie sich im EU-Portal Funding and Tenders, über das Sie online den Antrag stellen.
- Lesen Sie den Aufruf und prüfen Sie, ob Ihr Projekt zu den Zielen der Holocaust-Erinnerung passt.
- Schreiben Sie an die Kontaktstelle der Förderstelle, wenn Eigenanteil oder Pauschalbetrags-Budget unklar sind.
- Füllen Sie Teil A online aus, einschließlich des Pauschalbetrags-Budgets.
- Schreiben Sie Teil B im Seitenlimit und senden Sie alles vor Ende der Einreichungszeit ab.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Das Honorar einer Beratung ins Budget aufnehmen. Folge: Die Kosten werden nicht anerkannt.
- Sich als Privatperson bewerben. Folge: Der Antrag wird abgelehnt.
- Die englische Kurzfassung weglassen. Folge: Der Antrag kann unvollständig sein.
- Den Aufruf für sicher halten, bevor der EU-Haushalt beschlossen ist. Folge: Sie investieren womöglich Zeit in einen Aufruf, der noch geändert oder abgesagt werden kann.
Häufige Fragen
Kann ich mich schon bewerben?
Noch nicht. Die Anträge öffnen am Mittwoch, 21. Oktober 2026. Der Aufruf hängt vom endgültigen Beschluss des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
Wer kann den Antrag stellen?
Genannt werden Vereine und andere öffentliche Stellen in EU-Ländern und assoziierten Ländern. Privatpersonen sind ausgeschlossen.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Jede Amtssprache der EU. Die Kurzfassung des Projekts muss aber immer auf Englisch sein.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel einen Vorschuss, um das Projekt zu starten.
Was muss ich nach der Zusage tun?
Sie berichten über jedes Arbeitspaket und jede Veranstaltung. Außerdem bitten Sie die Teilnehmenden, an der EU-Umfrage zu Justiz, Rechten und Werten teilzunehmen.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Antragsteller aus Deutschland und Österreich bewerben sich über das EU-Portal. Der Aufruf nennt auch die nationale Kontaktstelle des Programms in Ihrem Land, sofern es eine gibt. Sie ist eine Anlaufstelle für Fragen.
Sie können in jeder EU-Amtssprache schreiben, auch auf Deutsch. Die Kurzfassung des Projekts ist immer auf Englisch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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