Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung deckt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
- Die Ausschreibung nennt noch keine Frist.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Description of the activities to be funded under the call for proposals:“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 23.500.000 €
- Höchstförderung
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Förderquote
-
90 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (90%).“ (S. 20)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Verfahren
-
Regelmäßige Stichtage
Im offiziellen Text
„2nd cut-off date: July, 15 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Standard application form (CREA MEDIA) — the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 2/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie sind Weltvertrieb und koordinieren eine Kampagne für einen berechtigten europäischen Film.
- Sie wollen Verleiher unterstützen, die den Film außerhalb seines Herkunftslands starten.
- Ihr Sitz liegt in einem Land, das voll am MEDIA-Bereich teilnimmt.
- Sie beantragen allein, nicht im Konsortium.
- Sie können Strategien zu Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichheit, Inklusion und Vielfalt vorlegen.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine natürliche Person: Einzelpersonen sind ausgeschlossen.
- Die Rechte für das Baltikum oder die Ukraine sind an Käufer mit Sitz in Russland lizenziert.
- Gegen Sie gilt ein EU-Ausschlussbeschluss oder es gelten EU-Sanktionen.
Wie viel Sie bekommen können
Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 23.500.000 €. Gefördert werden bis zu 90 % der Kosten, die der Aufruf übernimmt; den Rest zahlen Sie selbst. Eine Mindest- oder Höchstsumme nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie vor dem Kostenplan beim Creative Europe Desk nach. Ein Vorschuss ist vorgesehen. Die Förderung darf keinen Gewinn bringen; Unternehmen melden ihre Einnahmen.
- Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 90.000 € und tragen 10.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Personal, das an der Kampagne arbeitet.
- Leistungen, die Sie bei anderen Firmen einkaufen.
- Ausrüstung, die Sie kaufen.
- Reise- und Aufenthaltskosten.
- Geld, das Sie an Verleiher weitergeben, die den Film bewerben und starten.
- Eine Pauschale für allgemeine Kosten, zusätzlich zu den direkten Kosten.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht zurückerhalten.
Nicht gefördert
- Werbematerial, das schon mit Eurimages-Förderung für Filmmarketing und Publikumsarbeit entstanden ist.
- Personalarbeit in den Werbekosten, die Dritte tragen.
- Reisekosten in den Werbekosten, die Dritte tragen.
- Mehrwertsteuer, die öffentliche Stellen in ihrer hoheitlichen Rolle zahlen.
- Das Honorar eines Beraters für das Schreiben des Antrags.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Der Aufruf hat am Mittwoch, 30. September 2026 begonnen. Der erste Stichtag ist Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden: Prüfen Sie ihn im amtlichen Aufruf. Der Aufruf nennt einen weiteren Stichtag später. Er hängt von der endgültigen Annahme des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
Was Sie brauchen
- Antragsformular, im Online-Portal der EU-Kommission ausgefüllt.
- Internationaler Weltvertriebsvertrag für den Film.
- PDF mit Angaben zum Film oder zu den Filmen.
- Absichtserklärungen der Verleiher.
- Strategien zu Nachhaltigkeit, Geschlechtergleichheit, Inklusion, Vielfalt und Repräsentation.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das Online-Portal der EU-Kommission für Förderaufrufe und suchen Sie diesen Aufruf. Der Antrag läuft darüber.
- Prüfen Sie, ob Ihr Sitz in einem Land liegt, das voll am MEDIA-Bereich teilnimmt.
- Sammeln Sie die Absichtserklärungen der Verleiher und den Weltvertriebsvertrag.
- Schreiben Sie den Antrag, mit der Projektzusammenfassung auf Englisch, und hängen Sie die Filmangaben an.
- Lesen Sie vor dem Absenden den amtlichen Aufruf: Er ist maßgeblich.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Die Absichtserklärungen der Verleiher fehlen. Folge: Im Antrag fehlt ein Dokument, das der Aufruf verlangt.
- Antrag als natürliche Person. Folge: Einzelpersonen sind ausgeschlossen, der Antrag kommt nicht weiter.
- Rechte für das Baltikum oder die Ukraine an Käufer mit Sitz in Russland lizenzieren. Folge: Der Film fällt unter einen Ausschluss.
- Reise- oder Personalkosten in die Werbezeilen der Dritten schreiben. Folge: Diese Kosten werden nicht bezahlt.
- Damit rechnen, dass die Förderung alles deckt. Folge: Sie müssen den Rest selbst aufbringen.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Online im Portal der EU-Kommission für Förderaufrufe. Einen direkten Link nennen unsere Daten nicht: Starten Sie beim amtlichen Aufruf.
Kann ich den Antrag auf Deutsch schreiben?
Der Aufruf akzeptiert jede Amtssprache der EU, aber die Projektzusammenfassung muss Englisch sein. Für den ganzen Antrag wird Englisch empfohlen. Diese Angabe sollten Sie im amtlichen Aufruf prüfen.
Bekomme ich Geld im Voraus?
Ja, ein Vorschuss ist vorgesehen. Fragen Sie beim Creative Europe Desk, wie er in Ihrem Fall abläuft.
Wer hilft mir bei Fragen?
Schreiben Sie an Ihren Creative Europe Desk oder an die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur.
Findet der Aufruf sicher statt?
Noch nicht sicher. Er hängt von der endgültigen Annahme des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Der Creative Europe Desk Ihres Landes berät zu diesem Aufruf. Fragen Sie dort zuerst, bevor Sie die Agentur anschreiben.
Jede Amtssprache der EU ist erlaubt, die Projektzusammenfassung muss aber Englisch sein.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, grantsTenders.json
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:45 Uhr (Brüsseler Zeit).
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