Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Antragsberechtigt sind: unternehmen.
- Die Ausschreibung nennt keinen Höchstbetrag pro Projekt.
- Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Dienstag, 1. Dezember 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
-
Unternehmen
Im offiziellen Text
„Support will be given to independent European production companies able to develop a slate of 3 to 5 audiovisual works (fiction, animation, creative documentary).“ (S. 1)
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 22.374.320 €
- Höchstförderung
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Dienstag, 1. Dezember 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 1 December 2026, 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„ranked according to their scores“ (S. 17)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal“ (S. 8)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen eine unabhängige Produktionsfirma mit Sitz in einem förderfähigen europäischen Land.
- Sie wollen ein Paket mehrerer Werke entwickeln, nicht nur einen einzelnen Film.
- Ihre Werke gehören zu Fiktion, Animation oder kreativem Dokumentarfilm.
- Ihre Werke sind für Kino, Fernsehen oder digitale Plattformen gedacht.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind als ausgeschlossen aufgeführt.
- Ihre Firma hat bereits eine Förderung aus dem Aufruf des Vorjahres zur Entwicklung eines Werkpakets oder Mini-Pakets erhalten.
- Sie wollen mehrere Anträge zu diesem Aufruf einreichen.
Wie viel Sie bekommen können
Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 22.374.320 €. Den Mindest- und Höchstbetrag je Projekt konnten wir nicht sicher bestätigen: Lesen Sie beide im amtlichen Aufruf nach, bevor Sie planen. Gezahlt wird als Pauschalbetrag, und die Förderung darf keinen Gewinn bringen. Zum Eigenanteil sagt der Aufruf nichts.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Entwicklung des Werkpakets, bezahlt als feste Pauschalen und nicht Rechnung für Rechnung.
Nicht gefördert
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Dienstag, 1. Dezember 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf ist seit Mittwoch, 30. September 2026 offen und endet am Dienstag, 1. Dezember 2026 um 17:00. Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht, die Reihenfolge des Eingangs entscheidet nicht. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt des Folgejahres endgültig beschlossen wird.
Was Sie brauchen
- Eine Prüfung, dass keiner der im Aufruf genannten Ausschlussgründe auf Ihre Firma zutrifft.
- Ein Konto Ihrer Organisation im EU-Förderportal, falls noch nicht vorhanden.
- Die verlangte digitale Identität und Signatur für das Portal.
- Welche Unterlagen verlangt werden, nennt der Aufruf in unseren Daten nicht: Fragen Sie vor Beginn bei der genannten Kontaktstelle nach.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das EU-Portal für Förderungen und legen Sie das Konto Ihrer Organisation an oder prüfen Sie es.
- Prüfen Sie, ob Ihr Firmensitz in einem förderfähigen Land liegt und kein Ausschlussgrund zutrifft.
- Wählen Sie das Werkpaket und die Kategorien aus und entscheiden Sie, ob Sie einen Kurzfilm von Nachwuchstalenten ergänzen.
- Schreiben Sie den Antrag in einer beliebigen Amtssprache der EU und reichen Sie ihn über das Portal ein.
- Reichen Sie vor dem Dienstag, 1. Dezember 2026, 17:00 ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Mehrere Anträge zum selben Aufruf einreichen. Folge: Der Aufruf führt das als Ausschlussgrund auf, die Anträge können abgelehnt werden.
- Sich bewerben, obwohl die Firma aus dem Aufruf des Vorjahres zur Entwicklung eines Werkpakets oder Mini-Pakets schon gefördert wurde. Folge: Solche Antragsteller sind ausgeschlossen, der Antrag kann nicht gefördert werden.
- Nur ein einzelnes Werk statt eines Pakets planen. Folge: Das Projekt passt nicht zu dem, was der Aufruf fördert.
- Sich auf die hier genannten Förderbeträge verlassen. Folge: Ein Budget auf ungeprüfter Zahl passt womöglich nicht zum Aufruf.
Häufige Fragen
Wer kann den Antrag stellen?
Unabhängige Produktionsfirmen mit Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem genannten EWR-Land oder einem Land, das mit dem Programm Kreatives Europa assoziiert ist. Natürliche Personen sind als ausgeschlossen aufgeführt.
Kann ich mit Partnern einen Antrag stellen?
Der Aufruf richtet sich an einen einzelnen Antragsteller, nicht an ein Konsortium.
In welcher Sprache darf ich schreiben?
In jeder Amtssprache der EU, also auch auf Deutsch.
Wann kommt das Geld?
Nach der Unterzeichnung gibt es normalerweise einen Vorschuss. Zwischenzahlungen sind nicht vorgesehen: Der Rest kommt mit der Schlusszahlung. Details klären Sie bei der Kontaktstelle des Aufrufs.
Darf ich einen Kurzfilm ergänzen?
Ja, der Aufruf erlaubt optional einen Kurzfilm von Nachwuchstalenten als Teil des Pakets.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Ob Antragsteller aus der Schweiz teilnehmen können, sagt der Aufruf nicht.
Sie können den Antrag auf Deutsch oder in jeder anderen Amtssprache der EU schreiben.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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