Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 2.500.000 € und deckt bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Donnerstag, 22. Oktober 2026 bis zum Donnerstag, 4. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Unternehmen, Stiftung, Sonstige öffentliche Stelle, Freiberufler oder Selbstständige, Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The grant will be a budget-based (actual costs, with unit cost and flat-rate elements).“ (S. 20)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
2.500.000 €
Im offiziellen Text
„for Topic 2: maximum EUR 2.500.000 per project.“ (S. 20)
- Förderquote
-
90 %
Im offiziellen Text
„of the total eligible costs for Topic 1 and at 90% of the total eligible costs for Topic“ (S. 20)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Donnerstag, 4. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: FEBRUARY 4 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„evaluated (for each topic) against the operational capacity and award criteria (see“ (S. 18)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 11)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie wollen ein Programm betreiben, das Fördergeld an unabhängige Nachrichtenmedien weitergibt.
- Ihre Organisation ist eine juristische Person mit Sitz in einem zugelassenen Land.
- Sie bewerben sich allein oder mit Partnern aus zugelassenen Ländern als Konsortium.
- Ihr Verein, Unternehmen, Ihre Stiftung, Hochschule oder öffentliche Stelle kann in mehreren EU-Ländern tätig werden.
- Sie können den Teil des Budgets tragen, den die Förderung nicht deckt.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen können den Antrag nicht stellen.
- Sie wollen nur Ihre eigene Redaktion finanzieren: Das Programm für Dritte ist Pflicht.
- Sie sind eine EU-Einrichtung: EU-Einrichtungen können nicht Teil des Konsortiums sein.
- Gegen Sie liegt ein EU-Ausschlussbeschluss oder eine EU-Sanktionsmaßnahme vor.
Wie viel Sie bekommen können
Pro Förderung zahlt der Aufruf bis zu 2.500.000 €, und zwar 90 % der förderfähigen Kosten. Den Rest tragen Sie selbst. Einen Mindestbetrag und einen vorgeschriebenen Eigenanteil nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie vor dem Kostenplan beim Postfach der Agentur nach. Das Geld kommt als Vorschuss, und die Förderung darf keinen Gewinn bringen. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt endgültig beschlossen wird. Er kann geändert oder abgesagt werden.
- Wenn Sie 1.500.000 € ausgeben, erhalten Sie 1.350.000 € und tragen 150.000 € selbst.
- Wenn Sie 3.000.000 € ausgeben, erhalten Sie 2.500.000 € und tragen 500.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Gehälter und weitere Personalkosten der Menschen, die im Projekt arbeiten.
- Leistungen, die Sie bei externen Firmen oder Freiberuflern einkaufen.
- Reise- und Aufenthaltskosten für das Projekt.
- Geräte, die Sie für das Projekt kaufen.
- Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, auch eingekaufte Services.
- Laufende Kosten über eine Pauschale auf die direkten Kosten: Sie müssen sie nicht einzeln aufführen.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht zurückerhalten können.
Nicht gefördert
- Mehrwertsteuer, die öffentliche Stellen zahlen, wenn sie hoheitlich handeln.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Donnerstag, 4. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Anträge können ab Donnerstag, 22. Oktober 2026 eingereicht werden; die Uhrzeit nennt der Aufruf nicht. Sie enden am Donnerstag, 4. Februar 2027 um 17:00 (Brüsseler Zeit). Wann die Ergebnisse bekannt werden, nennt der Aufruf nicht.
Was Sie brauchen
- Registrierung Ihrer Organisation und jedes Partners im Teilnehmerregister, vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil A, online ausgefüllt.
- Antragsformular Teil B mit der Projektbeschreibung, innerhalb der Seitengrenze des Aufrufs.
- Teil C des Antrags.
- Unterschriebene Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit von der Koordination und jedem Partner.
- Plan für das Förderprogramm für Dritte, mit dem Anteil der Förderung, den der Aufruf für Nachrichtenmedien verlangt.
- Partner aus zugelassenen Ländern und ein Konsortialvertrag, wenn Sie sich als Gruppe bewerben.
So stellen Sie den Antrag
- Registrieren Sie Ihre Organisation im Teilnehmerregister des EU-Portals Funding & Tenders: Dort reichen Sie auch den Antrag ein.
- Entscheiden Sie, ob Sie allein oder im Konsortium antreten, und prüfen Sie, ob Ihre Tätigkeiten genug EU-Länder erreichen.
- Entwerfen Sie das Förderprogramm für Dritte und etwaige Begleitmaßnahmen wie Schulungen oder Rechtsberatung.
- Schreiben Sie Teil B und den Kostenplan, dann sammeln Sie die unterschriebenen Erklärungen aller Partner.
- Reichen Sie die Teile A, B und C im Portal vor Donnerstag, 4. Februar 2027, 17:00, ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Sie reichen ein, ohne im Teilnehmerregister registriert zu sein. Folge: Sie können den Antrag nicht einreichen.
- Sie lassen das Programm für Dritte weg oder geben ihm einen zu kleinen Anteil der Förderung. Folge: Der Antrag erfüllt die Bedingungen des Aufrufs nicht.
- Die unterschriebene Erklärung zu Standards und Unabhängigkeit eines Partners fehlt. Folge: Der Antrag kann abgelehnt werden.
- Sie planen für Dritte nur ein kurzes Zeitfenster zur Bewerbung. Folge: Das Programm verletzt die Regeln des Aufrufs zu offenen Verfahren und veröffentlichten Ergebnissen.
- Sie rechnen im Budget mit einem Gewinn. Folge: Der Aufruf schreibt vor, dass die Förderung keinen Gewinn bringen darf.
- Sie setzen das Honorar einer Beratung für den Antrag ins Budget. Folge: Die Kosten werden nicht anerkannt.
Häufige Fragen
Kann ich mich allein bewerben?
Ja. Der Aufruf lässt einen einzelnen Antragsteller oder ein Konsortium zu. Ihre Tätigkeiten müssen trotzdem die genannten Länder erreichen.
Können Privatpersonen den Antrag stellen?
Nein. Natürliche Personen gehören nicht zu den zugelassenen Antragstellern. Vereine, Unternehmen, Stiftungen, Hochschulen und öffentliche Stellen können es sein.
Wird das Geld im Voraus gezahlt?
Ja. Der Aufruf sieht einen Vorschuss vor, der normalerweise nach Unterzeichnung der Fördervereinbarung fließt. Für Einzelheiten schreiben Sie dem Postfach der Agentur: Das ist kostenlos.
Kann ich den Antrag in meiner Sprache schreiben?
Der Aufruf scheint jede Amtssprache der EU zuzulassen, mit einer Kurzfassung auf Englisch; Englisch wird empfohlen. Prüfen Sie das im offiziellen Text des Aufrufs.
Findet der Aufruf sicher statt?
Noch nicht sicher. Er hängt vom endgültigen Beschluss des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Diesen Aufruf führt die Europäische Exekutivagentur für Bildung und Kultur durch; Anträge laufen über das EU-Portal. Nationale Regeln oder eine nationale Beratungsstelle nennt der Aufruf für diese Ausgabe nicht. Fragen gehen an das Postfach der Agentur für Journalismus-Partnerschaften, das im Aufruf steht.
Offenbar ist jede Amtssprache der EU zugelassen, mit einer Kurzfassung auf Englisch. Englisch wird empfohlen. Prüfen Sie den offiziellen Text.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 21:19 Uhr (Brüsseler Zeit).
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