Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 500.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Donnerstag, 22. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Unternehmen, Sonstige öffentliche Stelle, Freiberufler oder Selbstständige, Hochschule oder Forschungseinrichtung
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„This Grant Agreement will set the framework for your grant and its terms and“ (S. 17)
- Gesamtbudget
- 3.500.000 €
- Höchstförderung
-
500.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (requested grant amount): Maximum EUR 500 000 per project.“ (S. 17)
- Förderquote
-
70 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (70%).“ (S. 17)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 20 January 2027 17:00 (Brussels time)“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„Proposals found admissible and eligible will be“ (S. 15)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 9)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 4/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie sind Verein, Unternehmen, Hochschule oder öffentliche Stelle mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land.
- Sie können einen Verbund unabhängiger Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern aufbauen.
- Sie planen Kampagnen, Schulungen oder Workshops, die Menschen gegen Desinformation wappnen.
- Ihr Projekt ist noch nicht abgeschlossen.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie bewerben sich allein oder nur mit Partnern aus Ihrem Land: Der Aufruf verlangt einen grenzüberschreitenden Verbund.
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
- Ihr Projekt besteht nur aus Softwareentwicklung: Prototypen sind möglich, aber nicht als alleiniger Schwerpunkt.
- Sie wollen Geld an Dritte weitergeben: Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf hat ein Gesamtbudget von 3.500.000 €. Eine einzelne Förderung kann bis zu 500.000 € erreichen. Gefördert werden 70 % der anerkannten Kosten, den Rest tragen Sie selbst. Wenn Sie 400.000 € ausgeben, erhalten Sie 280.000 € und tragen 120.000 € selbst. Wenn Sie 800.000 € ausgeben, erhalten Sie 500.000 € und tragen 300.000 € selbst. Eine Mindestförderung und Mindestprojektkosten nennt der Aufruf nicht. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt für das betreffende Jahr endgültig beschlossen wird. Nach der Unterzeichnung ist in der Regel eine Vorfinanzierung vorgesehen.
- Wenn Sie 400.000 € ausgeben, erhalten Sie 280.000 € und tragen 120.000 € selbst.
- Wenn Sie 800.000 € ausgeben, erhalten Sie 500.000 € und tragen 300.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Personal, das im Projekt arbeitet.
- Unteraufträge an externe Dienstleister.
- Reise- und Aufenthaltskosten.
- Ausrüstung.
- Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen.
- Indirekte Kosten, also allgemeine Betriebskosten Ihrer Organisation.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht zurückerhalten.
Nicht gefördert
- Finanzielle Unterstützung für Dritte.
- Mehrwertsteuer, die öffentliche Stellen in hoheitlicher Funktion zahlen.
- Bereits abgeschlossene Projekte: Solche Anträge werden abgelehnt.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf ist noch nicht offen. Er öffnet am Donnerstag, 22. Oktober 2026 (die Uhrzeit nennt der Aufruf nicht) und schließt am Mittwoch, 20. Januar 2027 um 17:00, Brüsseler Zeit. Die Anträge werden miteinander verglichen und gereiht: Auf die Qualität kommt es mehr an als auf die Schnelligkeit. Wann die Ergebnisse kommen, nennt der Aufruf nicht.
Was Sie brauchen
- Registrierung jedes Partners und jeder verbundenen Einrichtung im Teilnehmerregister (Participant Register), vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil A: Verwaltungsangaben und zusammengefasstes Budget, online auszufüllen.
- Antragsformular Teil B: fachliche Beschreibung des Projekts, im Seitenrahmen des Aufrufs.
- Teil C: zusätzliche Projektdaten, online auszufüllen.
- Konsortialvereinbarung zwischen den Partnern, nach der Zusage verlangt.
So stellen Sie den Antrag
- Legen Sie Ihren Eintrag im Teilnehmerregister auf dem EU-Förder- und Ausschreibungsportal an oder prüfen Sie ihn: Dort wird dieser Aufruf online beantragt.
- Suchen Sie unabhängige Partner aus anderen teilnahmeberechtigten Ländern für den Verbund.
- Füllen Sie Teil A und Teil C online aus und schreiben Sie die fachliche Beschreibung in Teil B.
- Senden Sie den vollständigen Antrag vor Ablauf der Frist ab.
- Unterzeichnen Sie im Erfolgsfall die Konsortialvereinbarung und planen Sie die zusätzlichen Kommunikationspflichten und Logos ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Antrag ohne genügend unabhängige Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern. Folge: Der Antrag erfüllt die Teilnahmebedingungen nicht und wird nicht bewertet.
- Einen Partner oder eine verbundene Einrichtung nicht im Teilnehmerregister anmelden. Folge: Der Aufruf verlangt die Registrierung vor dem Absenden des Antrags.
- Das Projekt allein auf IT-Entwicklung ausrichten. Folge: Der Antrag passt nicht zu dem, was der Aufruf fördert.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte im Budget einplanen. Folge: Diese Kosten werden nicht anerkannt.
- Ein bereits abgeschlossenes Projekt einreichen. Folge: Der Antrag wird abgelehnt.
- Mit der Förderung einen Gewinn einplanen. Folge: Laut Aufruf darf die Förderung keinen Gewinn erzeugen.
Häufige Fragen
Wer kann den Antrag stellen?
Juristische Personen mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land: EU-Mitgliedstaaten, genannte EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder. Natürliche Personen sind ausgeschlossen.
Kann ich allein einen Antrag stellen?
Nein. Der Aufruf verlangt einen Verbund unabhängiger Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern.
Findet der Aufruf sicher statt?
Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt für das betreffende Jahr endgültig beschlossen wird. Lesen Sie vor dem Absenden den offiziellen Aufruf noch einmal.
In welcher Sprache kann ich den Antrag schreiben?
Laut Aufruf ist jede Amtssprache der EU möglich, die Projektzusammenfassung aber immer auf Englisch. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel eine Vorfinanzierung, also eine Vorauszahlung, um die Arbeit zu beginnen.
An wen wende ich mich bei Fragen zu den Regeln?
Schreiben Sie an das Postfach der Förderagentur zur Medienkompetenz, das der Aufruf als Kontakt nennt.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Organisationen aus Deutschland und Österreich können teilnehmen, wenn sie die übrigen Regeln erfüllen: Beide Länder gehören zu den EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale kostenlose Beratungsstelle für diesen Aufruf nennt der Aufruf nicht.
Jede Amtssprache der EU ist möglich, die Projektzusammenfassung ist aber immer auf Englisch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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