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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Geld für Medienkompetenz-Projekte über Grenzen hinweg

Bezahlt Kampagnen, Schulungen, Workshops und Werkzeuge, die Menschen gegen Desinformation stärken. Für Vereine, Unternehmen, Hochschulen und öffentliche Stellen in Verbünden aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Demnächst · öffnet in 3 Tagen

Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:23 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Dienstag, 20. Oktober 2026
Anträge ab
Donnerstag, 22. Oktober 2026
Frist
Mittwoch, 20. Januar 2027
Betrag
bis zu 500.000 €
Förderquote
bis zu 70 % der Kosten
Aufwand
4/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
  • Die Förderung beträgt bis zu 500.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge sind vom Donnerstag, 22. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Creative Europe
Wer kann den Antrag stellen
Verein, Unternehmen, Sonstige öffentliche Stelle, Freiberufler oder Selbstständige, Hochschule oder Forschungseinrichtung
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„This Grant Agreement will set the framework for your grant and its terms and“ (S. 17)
Gesamtbudget
3.500.000 €
Höchstförderung
500.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (requested grant amount): Maximum EUR 500 000 per project.“ (S. 17)
Förderquote
70 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (70%).“ (S. 17)
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Dienstag, 20. Oktober 2026
Beginn
Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 20 January 2027 17:00 (Brussels time)“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„Proposals found admissible and eligible will be“ (S. 15)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 9)
Antragssprache
Aragonesisch
Aufwand
4/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind Verein, Unternehmen, Hochschule oder öffentliche Stelle mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land.
  • Sie können einen Verbund unabhängiger Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern aufbauen.
  • Sie planen Kampagnen, Schulungen oder Workshops, die Menschen gegen Desinformation wappnen.
  • Ihr Projekt ist noch nicht abgeschlossen.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie bewerben sich allein oder nur mit Partnern aus Ihrem Land: Der Aufruf verlangt einen grenzüberschreitenden Verbund.
  • Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind nicht antragsberechtigt.
  • Ihr Projekt besteht nur aus Softwareentwicklung: Prototypen sind möglich, aber nicht als alleiniger Schwerpunkt.
  • Sie wollen Geld an Dritte weitergeben: Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.

Wie viel Sie bekommen können

Der Aufruf hat ein Gesamtbudget von 3.500.000 €. Eine einzelne Förderung kann bis zu 500.000 € erreichen. Gefördert werden 70 % der anerkannten Kosten, den Rest tragen Sie selbst. Wenn Sie 400.000 € ausgeben, erhalten Sie 280.000 € und tragen 120.000 € selbst. Wenn Sie 800.000 € ausgeben, erhalten Sie 500.000 € und tragen 300.000 € selbst. Eine Mindestförderung und Mindestprojektkosten nennt der Aufruf nicht. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt für das betreffende Jahr endgültig beschlossen wird. Nach der Unterzeichnung ist in der Regel eine Vorfinanzierung vorgesehen.

  • Wenn Sie 400.000 € ausgeben, erhalten Sie 280.000 € und tragen 120.000 € selbst.
  • Wenn Sie 800.000 € ausgeben, erhalten Sie 500.000 € und tragen 300.000 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Personal, das im Projekt arbeitet.
  • Unteraufträge an externe Dienstleister.
  • Reise- und Aufenthaltskosten.
  • Ausrüstung.
  • Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen.
  • Indirekte Kosten, also allgemeine Betriebskosten Ihrer Organisation.
  • Mehrwertsteuer, die Sie nicht zurückerhalten.

Nicht gefördert

  • Finanzielle Unterstützung für Dritte.
  • Mehrwertsteuer, die öffentliche Stellen in hoheitlicher Funktion zahlen.
  • Bereits abgeschlossene Projekte: Solche Anträge werden abgelehnt.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Dienstag, 20. Oktober 2026
Beginn
Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Mittwoch, 20. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Der Aufruf ist noch nicht offen. Er öffnet am Donnerstag, 22. Oktober 2026 (die Uhrzeit nennt der Aufruf nicht) und schließt am Mittwoch, 20. Januar 2027 um 17:00, Brüsseler Zeit. Die Anträge werden miteinander verglichen und gereiht: Auf die Qualität kommt es mehr an als auf die Schnelligkeit. Wann die Ergebnisse kommen, nennt der Aufruf nicht.

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Was Sie brauchen

  • Registrierung jedes Partners und jeder verbundenen Einrichtung im Teilnehmerregister (Participant Register), vor dem Absenden.
  • Antragsformular Teil A: Verwaltungsangaben und zusammengefasstes Budget, online auszufüllen.
  • Antragsformular Teil B: fachliche Beschreibung des Projekts, im Seitenrahmen des Aufrufs.
  • Teil C: zusätzliche Projektdaten, online auszufüllen.
  • Konsortialvereinbarung zwischen den Partnern, nach der Zusage verlangt.

So stellen Sie den Antrag

  1. Legen Sie Ihren Eintrag im Teilnehmerregister auf dem EU-Förder- und Ausschreibungsportal an oder prüfen Sie ihn: Dort wird dieser Aufruf online beantragt.
  2. Suchen Sie unabhängige Partner aus anderen teilnahmeberechtigten Ländern für den Verbund.
  3. Füllen Sie Teil A und Teil C online aus und schreiben Sie die fachliche Beschreibung in Teil B.
  4. Senden Sie den vollständigen Antrag vor Ablauf der Frist ab.
  5. Unterzeichnen Sie im Erfolgsfall die Konsortialvereinbarung und planen Sie die zusätzlichen Kommunikationspflichten und Logos ein.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Antrag ohne genügend unabhängige Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern. Folge: Der Antrag erfüllt die Teilnahmebedingungen nicht und wird nicht bewertet.
  • Einen Partner oder eine verbundene Einrichtung nicht im Teilnehmerregister anmelden. Folge: Der Aufruf verlangt die Registrierung vor dem Absenden des Antrags.
  • Das Projekt allein auf IT-Entwicklung ausrichten. Folge: Der Antrag passt nicht zu dem, was der Aufruf fördert.
  • Finanzielle Unterstützung für Dritte im Budget einplanen. Folge: Diese Kosten werden nicht anerkannt.
  • Ein bereits abgeschlossenes Projekt einreichen. Folge: Der Antrag wird abgelehnt.
  • Mit der Förderung einen Gewinn einplanen. Folge: Laut Aufruf darf die Förderung keinen Gewinn erzeugen.

Häufige Fragen

Wer kann den Antrag stellen?

Juristische Personen mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land: EU-Mitgliedstaaten, genannte EWR-Länder und mit dem Programm Kreatives Europa assoziierte Länder. Natürliche Personen sind ausgeschlossen.

Kann ich allein einen Antrag stellen?

Nein. Der Aufruf verlangt einen Verbund unabhängiger Partner aus verschiedenen teilnahmeberechtigten Ländern.

Findet der Aufruf sicher statt?

Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt für das betreffende Jahr endgültig beschlossen wird. Lesen Sie vor dem Absenden den offiziellen Aufruf noch einmal.

In welcher Sprache kann ich den Antrag schreiben?

Laut Aufruf ist jede Amtssprache der EU möglich, die Projektzusammenfassung aber immer auf Englisch. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.

Gibt es einen Vorschuss?

Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel eine Vorfinanzierung, also eine Vorauszahlung, um die Arbeit zu beginnen.

An wen wende ich mich bei Fragen zu den Regeln?

Schreiben Sie an das Postfach der Förderagentur zur Medienkompetenz, das der Aufruf als Kontakt nennt.

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Organisationen aus Deutschland und Österreich können teilnehmen, wenn sie die übrigen Regeln erfüllen: Beide Länder gehören zu den EU-Mitgliedstaaten. Eine nationale kostenlose Beratungsstelle für diesen Aufruf nennt der Aufruf nicht.

Jede Amtssprache der EU ist möglich, die Projektzusammenfassung ist aber immer auf Englisch.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

Hat das Projekt schon begonnen? (optional)

Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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