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WKO, Förderungen · Österreich

Oberösterreich: Zuschuss für Beratung zum Arbeitnehmerschutz

Gefördert wird die Beratung durch zugelassene Fachleute, damit Betriebe die Vorschriften zum Schutz der Beschäftigten umsetzen. Für kleine und mittlere Betriebe mit Sitz in Oberösterreich.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Offen · endet in 50 Tagen oder bis die Mittel ausgeschöpft sind

Stand: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 22:36 Uhr (österreichische Zeit)

Veröffentlicht
Dienstag, 21. April 2026
Anträge ab
Mittwoch, 22. April 2026
Frist
Freitag, 11. Dezember 2026
Betrag
bis zu 750 €
Förderquote
bis zu 75 % der Kosten
Aufwand
2/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:03 Uhr (österreichische Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • WKO, Förderungen fördert Förderprogramme.
  • Antragsberechtigt sind: unternehmen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 750 € und deckt bis zu 75 % der förderfähigen Kosten.
  • Die Frist endet am Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben).

Eckdaten

Fördergeber
WKO, Förderungen
Wer kann den Antrag stellen
Unternehmen
Im offiziellen Text
„Kleine und mittlere Unternehmen mit Firmensitz in OÖ.“ (S. 1)
Gebiet
Österreich
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Förderart: Zuschuss“ (S. 1)
Gesamtbudget
in der Ausschreibung nicht angegeben
Höchstförderung
750 €
Im offiziellen Text
„Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars, max. 750,- Euro.“ (S. 1)
Förderquote
75 %
Im offiziellen Text
„Die Förderung beträgt 75 % des Beratungshonorars (ohne Umsatzsteuer).“ (S. 3)
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Dienstag, 21. April 2026
Beginn
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Ende
Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Im offiziellen Text
„22.04.2026 – 11.12.2026 (vorbehaltlich der verfügbaren“ (S. 1)
Verfahren
Windhundverfahren
Im offiziellen Text
„Die Fördermittel auf Basis der gegenständlichen“ (S. 5)
Einreichung
Online-Formular
Antragssprache
in der Ausschreibung nicht angegeben
Aufwand
2/5
Erfolgsaussicht
Mittel (Schätzung)

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Ihr Betrieb hat seinen Firmensitz in Oberösterreich.
  • Sie wollen sich zum technischen Arbeitnehmerschutz beraten lassen.
  • Sie sind ein kleiner oder mittlerer Betrieb.
  • Sie haben noch nicht mit der Beratung begonnen und stellen den Antrag zuerst.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Die Beratung hat schon begonnen, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
  • Das Beratungsunternehmen ist wirtschaftlich mit Ihrem Betrieb verflochten.
  • Sie haben im selben Beantragungsjahr schon eine geförderte Beratung zum selben Thema genutzt.
  • Sie suchen Geld für Schulungen, Unterweisungen oder Reisekosten.

Wie viel Sie bekommen können

Die Förderung ist ein Zuschuss. Sie beträgt bis zu 75 % der Beratungskosten und höchstens 750 €. Wenn Sie 500 € ausgeben, erhalten Sie 375 € und tragen 125 € selbst. Wenn Sie 1.000 € ausgeben, erhalten Sie 750 € und tragen 250 € selbst. Die Förderung zählt als De-minimis-Beihilfe: kleine Beihilfen mit einer Obergrenze für drei Jahre. Prüfen Sie, wie viele solcher Beihilfen Sie schon erhalten haben. Die Umsatzsteuer wird laut Richtlinie nicht gefördert. Das Gesamtbudget nennt die Richtlinie nicht. Die Mittel können vor Fristende erschöpft sein.

  • Wenn Sie 500 € ausgeben, erhalten Sie 375 € und tragen 125 € selbst.
  • Wenn Sie 1.000 € ausgeben, erhalten Sie 750 € und tragen 250 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Geförderte Betriebsberatungen durch zugelassene Fachleute, die Ihrem Betrieb helfen, Arbeitnehmerschutzvorschriften umzusetzen.

Nicht gefördert

  • Beratung, die Ihnen beim Schreiben des Förderantrags hilft.
  • Seminare, Schulungen, Unterweisungen und Arbeiten von Sicherheitsfachkräften.
  • Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen.
  • Die Umsatzsteuer.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Dienstag, 21. April 2026
Beginn
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Ende
Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)

Anträge sind bis Freitag, 11. Dezember 2026 möglich. Stand der Richtlinie: Dienstag, 21. April 2026. Es gilt: wer zuerst kommt, wird zuerst geprüft. Der Zeitraum steht unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel. Das Programm kann früher enden. Stellen Sie den Antrag deshalb früh.

Zum Kalender hinzufügen

Was Sie brauchen

  • Antrag über das Förderportal, bevor die Beratung beginnt.
  • Beratungsunternehmen aus der Beraterliste der WKOÖ wählen, ohne wirtschaftliche Verflechtung mit Ihnen.
  • Beratungsbericht des Beraters.
  • Stundenaufstellung mit der Dauer der Beratung.
  • Zahlungsnachweis der Rechnung.
  • Endabrechnung über das Förderportal mit hochgeladenen Unterlagen, innerhalb der Frist der Richtlinie.

So stellen Sie den Antrag

  1. Stellen Sie den Antrag im Förderportal, bevor die Beratung beginnt.
  2. Wählen Sie ein Ingenieurbüro oder einen Zivilingenieur aus der Beraterliste der WKOÖ.
  3. Lassen Sie sich beraten und fordern Sie Beratungsbericht und Stundenaufstellung an.
  4. Bezahlen Sie die Rechnung und bewahren Sie den Zahlungsnachweis auf.
  5. Laden Sie die Endabrechnung mit allen Unterlagen im Förderportal hoch, bevor die Frist der Richtlinie endet.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Die Beratung beginnt vor dem Antrag. Folge: Die Beratung wird nicht gefördert.
  • Sie beauftragen ein Unternehmen, das mit Ihrem Betrieb wirtschaftlich verflochten ist. Folge: Die Beratung ist von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie nutzen im selben Beantragungsjahr noch eine geförderte Beratung zum selben Thema. Folge: Die weitere Beratung wird nicht gefördert.
  • Sie rechnen Seminare, Reisekosten oder die Hilfe beim Antrag mit ab. Folge: Diese Kosten werden nicht erstattet.
  • Sie warten mit dem Antrag zu lange. Folge: Die Mittel können erschöpft sein, bevor Ihr Antrag geprüft wird.

Häufige Fragen

Darf ich mit der Beratung schon vor dem Antrag beginnen?

Nein. Beratungsbeginn vor der Antragstellung ist ausgeschlossen. Stellen Sie zuerst den Antrag im Förderportal.

Wer darf mich beraten?

Laut Richtlinie nur Ingenieurbüros oder Zivilingenieure aus der Beraterliste der WKOÖ. Diese dürfen nicht wirtschaftlich mit Ihnen verflochten sein. Bitte prüfen Sie die Angabe bei der Förderstelle.

Wie hoch ist die Förderung höchstens?

Sie beträgt bis zu 75 % des Beratungshonorars ohne Umsatzsteuer und höchstens 750 €. Wenn Sie 1.000 € ausgeben, erhalten Sie 750 € und tragen 250 € selbst.

Wann kommt das Geld?

Die Auszahlung folgt auf die Endabrechnung im Förderportal. Laut Richtlinie muss Ihre Mitgliedschaft in der WKO Oberösterreich dann aktiv sein. Wann genau gezahlt wird, nennt die Richtlinie nicht: Fragen Sie die Förderstelle.

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Das Verfahren dieser Ausschreibung ist einfach: Mit der Checkliste dieser Seite können Sie den Antrag selbst stellen.

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Enterprise Europe Network, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Enterprise Europe Network ↗ Österreich Netzwerk der Europäischen Kommission: lokale Kontaktstellen (Handelskammern, Wirtschaftsförderungen), die Unternehmen zu Förderung, Partnern und Märkten beraten.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

Hat das Projekt schon begonnen? (optional)

Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:03 Uhr (österreichische Zeit).

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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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