Kurz gesagt
- WKO, Förderungen fördert Förderprogramme.
- Antragsberechtigt sind: unternehmen.
- Die Förderung beträgt bis zu 1.500 € und deckt bis zu 66,60 % der förderfähigen Kosten.
- Die Frist endet am Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben).
Eckdaten
- Fördergeber
- WKO, Förderungen
- Wer kann den Antrag stellen
-
Unternehmen
Im offiziellen Text
„Förderungswerber:innen können ausschließlich Unternehmen mit Firmensitz und Standorten“ (S. 3)
- Gebiet
- Österreich
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Die Förderung im Rahmen dieses Programmes wird grundsätzlich in Form eines einmaligen“ (S. 6)
- Gesamtbudget
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Höchstförderung
-
1.500 €
Im offiziellen Text
„Gefördert werden bis zu 66,6% vom gesamten Beratungshonorar, jedoch max. EUR 1.500,00“ (S. 7)
- Förderquote
-
66,60 %
Im offiziellen Text
„Gefördert werden bis zu 66,6% vom gesamten Beratungshonorar, jedoch max. EUR 1.500,00“ (S. 7)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Beginn
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Ende
-
Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Im offiziellen Text
„12.01.2026 – 11.12.2026 (vorbehaltlich der verfügbaren“ (S. 1)
- Verfahren
-
Windhundverfahren
Im offiziellen Text
„Die Fördermittel auf Basis der gegenständlichen Richtlinie werden nach dem“ (S. 8)
- Einreichung
- Online-Formular
- Antragssprache
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Aufwand
- 2/5
- Erfolgsaussicht
- Mittel (Schätzung)
Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihr Betrieb hat seinen Sitz und seine Standorte in Oberösterreich.
- Sie sind aktives Mitglied einer der genannten Fachorganisationen der WKOÖ.
- Sie wollen Ihre Attraktivität als Arbeitgeber analysieren und Maßnahmen planen.
- Sie beauftragen eine Beraterin oder einen Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber der WKOÖ.
- Sie haben die Beratung noch nicht begonnen.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie möchten eine Beraterin oder einen Berater außerhalb des Pools der WKOÖ beauftragen.
- Gegen Ihr Unternehmen oder Ihre geschäftsführende Person läuft ein Insolvenzverfahren.
- Die Beratung wurde schon mit einer anderen öffentlichen Beihilfe gefördert.
- Sie haben mit der Beratung schon begonnen, bevor Sie den Antrag gestellt haben.
Wie viel Sie bekommen können
Die Förderung ist ein Zuschuss. Er beträgt höchstens 1.500 €. Der Fördersatz liegt bei höchstens 66,60 % der förderfähigen Kosten. Den Rest zahlen Sie selbst. Die Mittel werden der Reihe nach vergeben und können vorzeitig aufgebraucht sein. Das Programm kann auch früher beendet werden. Ob Vorschuss oder Auszahlungsart vorgesehen sind, nennt das Programm nicht: Fragen Sie vorher bei der WKOÖ nach.
- Wenn Sie 1.200 € ausgeben, erhalten Sie 799 € und tragen 401 € selbst.
- Wenn Sie 2.500 € ausgeben, erhalten Sie 1.500 € und tragen 1.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Honorar der Beratung durch Beraterinnen und Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber der WKOÖ.
Nicht gefördert
- Beratung oder Hilfe bei Anträgen auf Förderungen, Prämien oder Steuervorteile.
- Beratung zur IT-Sicherheit.
- Entwicklung und Umsetzung von Logos.
- Produktion von Online-Marketing.
- Schulungen zu Produkten.
- Reisekosten, Spesen und sonstige Auslagen.
Wichtige Termine
- Beginn
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Ende
- Freitag, 11. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Anträge sind bis Freitag, 11. Dezember 2026 möglich. Das Programm nennt dafür keine Uhrzeit: Reichen Sie deshalb nicht erst am letzten Tag ein. Wer zuerst kommt, wird zuerst geprüft, und die Mittel können vorher enden.
Was Sie brauchen
- Beratungsangebot der gewählten Beraterin oder des gewählten Beraters aus dem Pool, wird mit dem Antrag hochgeladen.
- Grundumlage zum Zeitpunkt des Antrags vollständig bezahlt.
- Rechnung über die Beratung, für die Abrechnung.
- Zahlungsnachweis, für die Abrechnung.
- Maßnahmenplan, für die Abrechnung.
- Kurzer Abschlussbericht, für die Abrechnung.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das Förderportal der WKOÖ für Attraktive Arbeitgeber, über das der Antrag eingereicht wird.
- Wählen Sie Ihre Beraterin oder Ihren Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber und holen Sie das Angebot ein.
- Stellen Sie den vollständigen Antrag online und laden Sie das Angebot hoch, bevor die Beratung beginnt.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung Ihres Antrags auf.
- Starten Sie die Beratung erst nach dem Antrag und lassen Sie den Maßnahmenplan erstellen.
- Rechnen Sie ab: Reichen Sie Rechnung, Zahlungsnachweis, Maßnahmenplan und Kurzbericht ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Sie beginnen die Beratung vor dem vollständigen Antrag. Folge: Die Beratung wird nicht gefördert.
- Sie wählen eine Beraterin oder einen Berater außerhalb des Pools. Folge: Die Kosten gelten nicht als förderfähig.
- Sie haben die Grundumlage zum Zeitpunkt des Antrags noch nicht vollständig bezahlt. Folge: Eine Voraussetzung fehlt, der Antrag kann nicht gefördert werden.
- Sie beauftragen eine Beraterin oder einen Berater aus dem Pool, mit der oder dem Sie wirtschaftlich oder persönlich verbunden sind. Folge: Die Voraussetzung ist verletzt, die Förderung ist gefährdet.
- Sie stellen für dasselbe Mitglied mehrere Anträge oder Beratungen. Folge: Mehr als eine geförderte Beratung ist nicht möglich.
- Die Gewerbeberechtigung, auf der die Mitgliedschaft beruht, ist bei der Abrechnung nicht mehr aktiv. Folge: Die Abrechnung kann scheitern.
Häufige Fragen
Kann ich schon vor dem Antrag mit der Beratung beginnen?
Nein. Der vollständige Antrag muss vor dem Beginn der Beratung und innerhalb der Antragsfrist eingehen.
Wer darf mich beraten?
Nur Beraterinnen und Berater aus dem Pool Attraktive Arbeitgeber der WKOÖ. Mit der gewählten Person dürfen Sie wirtschaftlich und persönlich nicht verbunden sein.
Welche Unterlagen brauche ich für die Abrechnung?
Rechnung, Zahlungsnachweis, Maßnahmenplan und einen kurzen Abschlussbericht.
Wie lange muss ich Unterlagen aufbewahren?
Die Aufbewahrungsfrist für alle Unterlagen zur Förderung läuft ab dem Ende des Kalenderjahres der Zahlung; die genaue Dauer steht in der amtlichen Ausschreibung. Kontrollen der Bücher und Prüfungen vor Ort müssen Sie zulassen.
Wann kommt das Geld?
Das Programm nennt keine Auszahlungsart und keinen Zeitpunkt. Fragen Sie vor dem Antrag beim Service Attraktive Arbeitgeber der WKOÖ nach.
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Das Verfahren dieser Ausschreibung ist einfach: Mit der Checkliste dieser Seite können Sie den Antrag selbst stellen.
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Enterprise Europe Network, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Enterprise Europe Network ↗ Österreich Netzwerk der Europäischen Kommission: lokale Kontaktstellen (Handelskammern, Wirtschaftsförderungen), die Unternehmen zu Förderung, Partnern und Märkten beraten.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Wo der Antrag gestellt wird ↗
- WKO, Förderungen
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:03 Uhr (österreichische Zeit).
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