Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 800.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Donnerstag, 29. April 2027 bis zum Donnerstag, 17. Juni 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Unternehmen
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 6.000.000 €
- Höchstförderung
-
800.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (maximum grant amount): 800.000 EUR per project.“ (S. 20)
- Förderquote
-
70 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (70%).“ (S. 20)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Donnerstag, 29. April 2027 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Donnerstag, 17. Juni 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: JUNE, 17 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their“ (S. 19)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Funding & Tenders Portal FAQ – Submission of proposals.“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie sind ein europäischer Filmvertrieb mit Firmensitz in einem MEDIA-Land.
- Sie verkaufen europäische Filme an Käufer außerhalb des Herstellungslandes.
- Sie zahlen Mindestgarantien oder Vorschüsse für internationale Verwertungsrechte.
- Sie geben Geld für Werbung und Marketing dieser Filme aus.
- Sie bewerben sich allein und mit nur einem Antrag.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Sie befinden sich in Insolvenz, Auflösung oder einem ähnlichen Verfahren.
- Sie wollen mehr als einen Antrag zu diesem Aufruf einreichen.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf erstattet die anerkannten Kosten zu 70 %. Der Höchstbetrag pro Förderung ist 800.000 €. Das Gesamtbudget beträgt 6.000.000 € und wird unter den bestplatzierten Anträgen aufgeteilt. Einen Mindestbetrag und die Regeln zum Eigenanteil nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie die Förderstelle, bevor Sie den Kostenplan aufstellen. Die Förderung darf keinen Gewinn erzeugen.
- Wenn Sie 600.000 € ausgeben, erhalten Sie 420.000 € und tragen 180.000 € selbst.
- Wenn Sie 1.200.000 € ausgeben, erhalten Sie 800.000 € und tragen 400.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Mindestgarantien oder Vorschüsse für internationale Verwertungsrechte.
- Werbung und Marketing für die förderfähigen Filme.
- Eine Pauschale für indirekte Kosten, berechnet auf die anerkannten direkten Kosten.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht abziehen oder zurückerhalten können.
Nicht gefördert
- Personalkosten.
- Reisekosten.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Donnerstag, 29. April 2027 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Donnerstag, 17. Juni 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf ist noch nicht offen. Er öffnet am Donnerstag, 29. April 2027; eine Uhrzeit nennt der Aufruf nicht. Er schließt am Donnerstag, 17. Juni 2027 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Der Aufruf hängt von der Verabschiedung des Haushalts ab: Prüfen Sie den amtlichen Text, bevor Sie planen. Ein Datum für die Ergebnisse nennt der Aufruf nicht.
Was Sie brauchen
- Registrierung im Participant Register (Teilnehmerregister der EU), abgeschlossen vor dem Absenden.
- PDF mit Angaben zu Ihren Filmen, erzeugt aus der Creative-Europe-MEDIA-Datenbank.
- Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentumsverhältnissen (Declaration on Independence and Ownership).
- Liste der Filme.
- Amtlicher Nachweis der Kinoeinnahmen, falls ein Film nicht in der MEDIA-Datenbank steht.
- Verkaufsnachweis oder Lizenzabrechnung, falls Sie in Länder außerhalb von MEDIA verkauft haben.
So stellen Sie den Antrag
- Registrieren Sie Ihr Unternehmen im Participant Register auf dem EU-Portal Funding and Tenders; dort stellen Sie auch den Antrag.
- Lesen Sie den amtlichen Text erneut, sobald der Aufruf öffnet.
- Erzeugen Sie das PDF zu Ihren Filmen aus der MEDIA-Datenbank und sammeln Sie die übrigen Unterlagen.
- Reichen Sie als alleiniger Antragsteller einen Antrag vor Fristende ein.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Mehr als einen Antrag zu diesem Aufruf einreichen. Folge: Die Anträge können abgelehnt werden.
- Sich bewerben, bevor Sie im Participant Register registriert sind. Folge: Der Aufruf verlangt die Registrierung vor dem Absenden.
- Sich mit Partnern statt allein bewerben. Folge: Der Aufruf lässt nur einen einzelnen Antragsteller zu.
- Personal- oder Reisekosten in den Kostenplan aufnehmen. Folge: Der Aufruf zahlt diese Kosten nicht.
- Den Nachweis der Kinoeinnahmen oder den Verkaufsnachweis weglassen, wenn er verlangt wird. Folge: Ihr Antrag kann unvollständig sein.
Häufige Fragen
Kann eine Privatperson den Antrag stellen?
Nein. Der Aufruf schließt natürliche Personen aus und verlangt einen europäischen Filmvertrieb mit Sitz in einem teilnehmenden MEDIA-Land.
Kann ich mich mit Partnern bewerben?
Nein. Der Aufruf lässt nur einen einzelnen Antragsteller mit einem Antrag zu.
Zahlt der Aufruf einen Vorschuss?
Ja, ein Vorschuss ist vorgesehen. Details nennt der Aufruf hier nicht: Prüfen Sie den amtlichen Text.
Zählt die Reihenfolge der Einreichung?
Nein. Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht; es entscheidet nicht, wer zuerst kommt.
In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen?
In jeder Amtssprache der EU, also auch auf Deutsch.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Antragsberechtigt sind Firmen mit Sitz in einem Land, das vollständig am MEDIA-Bereich teilnimmt. Eine nationale Anlaufstelle nennt der Aufruf nicht. Bei Unsicherheit schreiben Sie der Förderstelle, der Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).
Sie können den Antrag in jeder Amtssprache der EU stellen, auch auf Deutsch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, grantsTenders.json
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:45 Uhr (Brüsseler Zeit).
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