Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
- Die Förderung beträgt bis zu 500.000 €.
- Anträge sind vom Mittwoch, 21. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Stiftung, Sonstige öffentliche Stelle
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
500.000 €
Im offiziellen Text
„Maximum grant amount: EUR 500.000“ (S. 22)
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 24 February 2027, 17:00 CET (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their scores.“ (S. 25)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 18)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie leiten einen Verein, eine Stiftung oder eine öffentliche Stelle.
- Sie können einen Verbund mit federführender Organisation und Mitantragstellern bilden.
- Sie wollen über die Verfolgung von LGBTIQ+-Menschen und anderen Minderheiten aufklären oder lehren.
- Sie wollen historisches Material oder Zeitzeugenberichte für die Bildung digitalisieren.
- Ihre Aktivitäten finden in EU-Staaten oder in assoziierten Staaten des Programms statt.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Sie würden allein antragstellen: Der Aufruf verlangt eine federführende Organisation und Mitantragsteller.
- Sie müssten Geld an Dritte weitergeben: Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
- Ihr Projekt gilt dem Gedenken an Opfer unter den Roma: Der Aufruf weist es einer eigenen Priorität zu.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf nennt pro Projekt eine Förderung zwischen 50.000 € und 500.000 €. Sie wird als Zuschuss gezahlt, eine Vorfinanzierung ist vorgesehen. Den Eigenanteil und einen Fördersatz nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie die Auskunftsstelle, bevor Sie den Kostenplan erstellen. Das Gesamtbudget des Aufrufs prüfen Sie im amtlichen Aufruf.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Pauschalbeiträge.
Nicht gefördert
- Finanzielle Unterstützung für Dritte: Sie dürfen die Förderung nicht an andere weiterreichen.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Donnerstag, 1. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Anträge öffnen am Mittwoch, 21. Oktober 2026. Sie schließen am Mittwoch, 24. Februar 2027 um 17:00 (Brüsseler Zeit). Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt der endgültigen Annahme des nächsten EU-Haushalts. Prüfen Sie den amtlichen Aufruf, bevor Sie viel Zeit investieren.
Was Sie brauchen
- Teil A des Online-Antragsformulars, im Portal ausgefüllt.
- Teil B des Antragsformulars.
- Registrierung jeder Organisation im Teilnehmerregister (Participant Register) vor dem Absenden.
- Eine Kurzbeschreibung des Projekts auf Englisch.
- Konsortialvertrag zwischen den Verbundpartnern, nach der Zusage nötig.
So stellen Sie den Antrag
- Legen Sie Ihren Antrag im EU-Portal für Förderung und Ausschreibungen (Funding and Tenders Portal) an: Dort wird online eingereicht.
- Registrieren Sie jede Organisation im Teilnehmerregister, bevor Sie absenden.
- Bilden Sie einen Verbund aus federführender Organisation und Mitantragstellern.
- Füllen Sie Teil A und Teil B des Antragsformulars aus.
- Lesen Sie vor dem Absenden die amtliche Fassung des Aufrufs.
- Senden Sie vor dem Mittwoch, 24. Februar 2027, 17:00 Brüsseler Zeit, ab.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Allein antragstellen, ohne Mitantragsteller. Folge: Der Antrag erfüllt die Voraussetzungen des Aufrufs nicht.
- Absenden, bevor alle Organisationen im Teilnehmerregister stehen. Folge: Der Antrag kann nicht korrekt eingereicht werden.
- Als federführende Organisation mehrere Anträge senden. Folge: Der Aufruf erlaubt das nicht.
- Aktivitäten außerhalb der förderfähigen Staaten planen. Folge: Diese Aktivitäten entsprechen nicht den Regeln des Aufrufs.
- Zuschüsse an Dritte ins Budget aufnehmen. Folge: Finanzielle Unterstützung für Dritte ist nicht erlaubt.
- Ein Projekt zum Gedenken an Roma-Opfer unter dieser Priorität einreichen. Folge: Der Aufruf weist solche Projekte einer eigenen Priorität zu.
Häufige Fragen
Kann eine Einzelperson den Antrag stellen?
Nein. Natürliche Personen sind ausgeschlossen. Der Aufruf nennt Vereine, Stiftungen und andere öffentliche Stellen und verlangt einen Verbund.
Wird vorab Geld gezahlt?
Ja, der Aufruf sieht eine Vorfinanzierung vor. Die Einzelheiten prüfen Sie im amtlichen Aufruf.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Der Aufruf nennt jede Amtssprache der EU, mit der Kurzbeschreibung des Projekts auf Englisch. Prüfen Sie das im amtlichen Aufruf.
Was muss ich nach der Zusage tun?
Sie berichten über die Umsetzung jedes Arbeitspakets und schließen einen Konsortialvertrag. Teilnehmende an Veranstaltungen sollen an der EU-Umfrage zu Justiz, Rechten und Werten mitwirken.
Wen kann ich bei Unsicherheit fragen?
Schreiben Sie an die Auskunftsstelle EACEA CERV, die im Aufruf genannt ist. Das ist kostenlos.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Der Aufruf gilt für die EU-Mitgliedstaaten, einschließlich der überseeischen Länder und Gebiete, und für Staaten, die mit dem Programm CERV assoziiert sind. Kostenlose nationale Auskunftsstellen nennt der Aufruf für diese Ausgabe nicht.
Genannt ist jede Amtssprache der EU, mit der Kurzbeschreibung des Projekts auf Englisch. Bestätigen Sie das im amtlichen Aufruf.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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