Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Citizens, Equality, Rights and Values (CERV).
- Die Förderung beträgt bis zu 600.000 €.
- Anträge sind vom Dienstag, 7. Juli 2026 bis zum Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Citizens, Equality, Rights and Values (CERV)
- Wer kann den Antrag stellen
- Gemeinde, Sonstige öffentliche Stelle, Land, Kanton oder Region, Bundesbehörde
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The grant will be a lump sum grant, meaning it will reimburse a fixed amount unlinked“ (S. 42)
- Gesamtbudget
-
21.000.000 €
Im offiziellen Text
„The estimated available call budget is EUR 21 000 000.“ (S. 29)
- Höchstförderung
-
600.000 €
Im offiziellen Text
„be lower than EUR 200 000, and higher than EUR 600 000 per project.“ (S. 34)
- Förderquote
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 7. Juli 2026
- Beginn
- Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: November, 3 2026 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their scores.“ (S. 38)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal Electronic“ (S. 29)
- Antragssprache
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Aufwand
- 2/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie arbeiten für eine Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene.
- Sie möchten Richter, Anwälte, Polizei oder Gerichtspersonal zu geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt schulen.
- Sie möchten Gesundheitsberufe, Sozialdienste oder Schulpersonal schulen.
- Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem EU-Land oder einem assoziierten Land.
- Sie können allein antreten oder mit Partnern ein Konsortium bilden.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Ihre Organisation ist privat und will den Antrag leiten: Die federführende Stelle muss eine Behörde sein.
- Ihre Organisation hat ihren Sitz außerhalb der förderfähigen Länder.
- Sie brauchen vor allem eine eigene Projekt-Website: Der Aufruf bezahlt sie nicht.
Wie viel Sie bekommen können
Jede Förderung liegt zwischen 200.000 € und 600.000 €. Der gesamte Aufruf verfügt über 21.000.000 €; die Projekte werden miteinander verglichen und gereiht. Der Aufruf nennt keine Grenzen für die Gesamtkosten eines Projekts: Fragen Sie die nationale Kontaktstelle, bevor Sie das Budget schreiben. Ein Vorschuss ist vorgesehen.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Der Aufruf zahlt über Pauschalbeträge, nicht über eine Liste einzelner Ausgaben.
Nicht gefördert
- Eigene Websites, die nur für das Projekt erstellt werden.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 7. Juli 2026
- Beginn
- Dienstag, 7. Juli 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf wurde am Dienstag, 7. Juli 2026 geöffnet und endet am Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Wann die Ergebnisse veröffentlicht werden, nennt der Aufruf nicht.
Was Sie brauchen
- Registrierung Ihrer Organisation und jedes Partners im Participant Register, vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil A: Verwaltungsangaben und zusammengefasstes Budget.
- Antragsformular Teil B: fachliche Beschreibung des Projekts.
- Detaillierte Budgettabelle.
- Lebensläufe des Kernteams.
- Liste früherer Projekte der Koordinatorin oder des Koordinators.
- Erklärung zur Kinderschutzrichtlinie, wenn Beteiligte mit Kindern arbeiten.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das EU-Portal Funding & Tenders: Der Antrag wird dort online eingereicht.
- Registrieren Sie Ihre Organisation und jeden Partner im Participant Register.
- Entscheiden Sie, ob Sie allein oder mit Partnern antreten, und benennen Sie eine federführende Stelle.
- Schreiben Sie Teil A und Teil B des Formulars und die detaillierte Budgettabelle.
- Fügen Sie Lebensläufe, Projektliste und bei Bedarf die Kinderschutzerklärung bei.
- Reichen Sie den Antrag im Portal vor Dienstag, 3. November 2026, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) ein.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Als private Stelle die Leitung übernehmen. Folge: Der Aufruf verlangt eine Behörde als federführende Stelle; der Antrag kann abgelehnt werden.
- Die Registrierung der Partner bis kurz vor Schluss aufschieben. Folge: Beteiligte müssen vor dem Absenden registriert sein; sonst können Sie möglicherweise nicht einreichen.
- Mehrere Anträge derselben federführenden Stelle einreichen. Folge: Eine federführende Stelle darf in diesem Aufruf nur einen Antrag stellen.
- Die Kosten einer eigenen Projekt-Website ins Budget aufnehmen. Folge: Diese Kosten werden nicht gefördert und nicht bezahlt.
- Die Kinderschutzerklärung vergessen, obwohl Aktivitäten Kinder betreffen. Folge: Die Antragsunterlagen sind unvollständig.
Häufige Fragen
Wer kann den Antrag leiten?
Die federführende oder alleinige antragstellende Stelle muss eine Behörde auf nationaler, regionaler oder lokaler Ebene sein. Antragsteller müssen juristische Personen mit Sitz in einem förderfähigen Land sein.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja, der Aufruf sieht einen Vorschuss vor. Die genauen Bedingungen nennt er nicht: Fragen Sie Ihre nationale Kontaktstelle.
Wo reiche ich den Antrag ein?
Im EU-Portal Funding & Tenders. Bei technischen Problemen mit dem Portal schreiben Sie an dessen IT-Helpdesk.
Was muss ich nach der Zusage berichten?
Einen Zwischenbericht zur Halbzeit, der nicht an die Zahlung gekoppelt ist, und einen Bericht zur EU-Umfrage zu Justiz, Rechten und Werten.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Bei Fragen zum Inhalt Ihres Antrags schreiben Sie an die EC-CERV-Kontaktstelle Ihres Landes. Bei Fragen zur Einreichung nutzen Sie den IT-Helpdesk des Portals Funding & Tenders. Förderfähig sind die EU-Mitgliedstaaten sowie Länder, die mit dem CERV-Programm assoziiert sind oder darüber verhandeln.
Der Aufruf nennt die Antragssprache nicht: Fragen Sie Ihre nationale Kontaktstelle.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Nationale Kontaktstellen Horizont Europa, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Nationale Kontaktstellen Horizont Europa ↗ Nationale Kontaktstelle Horizont Europa · Deutschland Nationale Kontaktstelle für die EU-Programme zu Forschung und Innovation: berät zu Ausschreibungen, Regeln und Antragstellung.
- Förderberatung „Forschung und Innovation“ des Bundes ↗ Öffentliche Förderberatung · Deutschland Nationaler öffentlicher Dienst, der hilft, verfügbare Förderungen zu finden und zu verstehen.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, grantsTenders.json
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 21:19 Uhr (Brüsseler Zeit).
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