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Ministero della Cultura · Italien

Steuergutschrift für Unternehmen, die Filme im In- und Ausland vertreiben

Steuergutschrift für Filme, die in Italien im Kino liefen, und für Werke mit Auslandsvertrieb im Zeitraum des Aufrufs. Für Unternehmen der audiovisuellen Branche.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Frist läuft bald ab · endet in 7 Tagen

Stand: Donnerstag, 22. Oktober 2026, 23:57 Uhr (italienische Zeit)

Veröffentlicht
Freitag, 25. September 2026
Anträge ab
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Frist
Donnerstag, 29. Oktober 2026
Betrag
bis zu 1.000.000 €
Aufwand
2/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:45 Uhr (italienische Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • Ministero della Cultura fördert Förderprogramme.
  • Antragsberechtigt sind: unternehmen.
  • Die Förderung beträgt bis zu 1.000.000 €.
  • Anträge sind vom Freitag, 2. Oktober 2026 bis zum Donnerstag, 29. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
Ministero della Cultura
Wer kann den Antrag stellen
Unternehmen
Im offiziellen Text
„Il bando è rivolto alle imprese.“ (S. 1)
Gebiet
Italien
Förderart
Steuerliche Förderung
Im offiziellen Text
„L'agevolazione consiste in un credito d'imposta.“ (S. 1)
Gesamtbudget
40.000.000 €
Höchstförderung
1.000.000 €
Förderquote
in der Ausschreibung nicht angegeben
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Freitag, 25. September 2026
Beginn
Freitag, 2. Oktober 2026, 12:00 Uhr (italienische Zeit)
Im offiziellen Text
„a partire dalle ore 12:00 del 2 ottobre 2026 e fino alle ore 23:59 del 12 ottobre 2026“ (S. 1)
Ende
Donnerstag, 29. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Verfahren
in der Ausschreibung nicht angegeben
Einreichung
nationales Portal
Im offiziellen Text
„La presentazione delle domande avviene esclusivamente tramite la piattaforma DGCOL“ (S. 1)
Antragssprache
in der Ausschreibung nicht angegeben
Aufwand
2/5
Erfolgsaussicht
Hoch

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind ein Unternehmen, gleich welcher Größe.
  • Ihr Film lief im vom Aufruf festgelegten Zeitraum in italienischen Kinos.
  • Der internationale Vertrieb Ihres Werks begann im Zeitraum des Aufrufs oder wurde dann vertraglich vereinbart.
  • Sie können sich auf der Online-Plattform registrieren und den Antrag dort einreichen.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind kein Unternehmen: Der Aufruf nennt nur Unternehmen als Berechtigte.
  • Der Vertrieb Ihres Werks liegt außerhalb des im Aufruf festgelegten Zeitraums.
  • Sie suchen Geld, um einen Film zu entwickeln oder zu drehen: Hier geht es um den Vertrieb.

Wie viel Sie bekommen können

Der Aufruf stellt insgesamt 40.000.000 € bereit. Die Obergrenze der Förderung liegt bei 1.000.000 €, bei Projektkosten von höchstens 1.000.000 €. Die Hilfe ist eine Steuergutschrift, keine Geldzahlung. Der Aufruf nennt weder einen Mindestbetrag noch den Fördersatz noch den Teil, den Sie selbst zahlen. Fragen Sie vor dem Finanzplan bei der Hilfestelle nach.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Kinoverleih in Italien für Filme, die im vom Aufruf festgelegten Zeitraum starteten.
  • Internationaler Vertrieb von Werken, der im Zeitraum des Aufrufs begann oder vertraglich vereinbart wurde.

Nicht gefördert

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Freitag, 25. September 2026
Beginn
Freitag, 2. Oktober 2026, 12:00 Uhr (italienische Zeit)
Ende
Donnerstag, 29. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)

Die Einreichung ist seit dem Freitag, 2. Oktober 2026 möglich und endet am Donnerstag, 29. Oktober 2026. Der Aufruf nennt keine Uhrzeit für das Ende: Planen Sie nicht mit dem späten Abend.

Zum Kalender hinzufügen

Was Sie brauchen

  • Registrierung Ihres Unternehmens auf der Plattform des Aufrufs, vor dem Antrag nötig.
  • Liste der Werke mit Kinostart oder mit Beginn bzw. Vertrag des internationalen Vertriebs im Zeitraum des Aufrufs.
  • Bestätigung, dass Ihr Unternehmen zu den Berechtigten zählt.
  • Eingangsbestätigung des Antrags als Beleg für das Datum.

So stellen Sie den Antrag

  1. Registrieren Sie Ihr Unternehmen auf der Online-Plattform des Aufrufs, falls noch nicht geschehen.
  2. Prüfen Sie, ob jedes Werk in den festgelegten Vertriebszeitraum fällt.
  3. Füllen Sie den Antrag aus und senden Sie ihn bis zum Donnerstag, 29. Oktober 2026 ab.
  4. Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
  5. Bei Fragen öffnen Sie ein Ticket im geschützten Bereich der Plattform.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Von einem Ende am späten Abend ausgehen. Folge: Der Aufruf nennt keine Uhrzeit: Die Einreichung kann früher enden, als Sie denken.
  • Werke einreichen, deren Vertrieb außerhalb des Zeitraums liegt. Folge: Das Werk zählt nicht zu den zugelassenen, der Antrag dafür hat keine Grundlage.
  • Sich erst im letzten Moment auf der Plattform registrieren. Folge: Ohne Registrierung können Sie den Antrag nicht rechtzeitig einreichen.
  • Mit einem Fördersatz rechnen, den Sie nicht geprüft haben. Folge: Der Aufruf nennt keinen Satz: Ihr Finanzplan kann falsch werden.

Häufige Fragen

Wie reiche ich den Antrag ein?

Online auf der Plattform des Aufrufs, nach der Registrierung Ihres Unternehmens.

Wie viel kann ich erhalten?

Die Obergrenze liegt bei 1.000.000 €. Der Aufruf nennt keinen Mindestbetrag und keinen Fördersatz.

Wann erhalte ich die Gutschrift?

Der Aufruf nennt weder Zeitpunkt noch Art der Auszahlung. Fragen Sie nach, indem Sie im geschützten Bereich ein Ticket öffnen.

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Enterprise Europe Network, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Enterprise Europe Network ↗ Italien Netzwerk der Europäischen Kommission: lokale Kontaktstellen (Handelskammern, Wirtschaftsförderungen), die Unternehmen zu Förderung, Partnern und Märkten beraten.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

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Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

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Was wir mit Ihrer Anfrage tun

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:45 Uhr (italienische Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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