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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Förderung für Produktionsfirmen: Fernseh- und Online-Dramen

Zahlt die Produktion von Spielfilmen oder Serien für Fernsehen und Online. Für unabhängige europäische Produktionsfirmen, die mit Sendern zusammenarbeiten.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Offen · endet in 112 Tagen

Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 23:19 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Mittwoch, 30. September 2026
Anträge ab
Mittwoch, 30. September 2026
Frist
Mittwoch, 10. Februar 2027 (wird geprüft)
Betrag
bis zu 2.000.000 €
Aufwand
4/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
  • Die Förderung beträgt bis zu 2.000.000 €.
  • Die Ausschreibung nennt noch keine Frist.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Creative Europe
Wer kann den Antrag stellen
Unternehmen, Freiberufler oder Selbstständige
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The grant will be a lump sum grant.“ (S. 20)
Gesamtbudget
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Höchstförderung
2.000.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (requested grant amount): between EUR 70 000 and EUR 2 000 000“ (S. 20)
Förderquote
in der Ausschreibung nicht angegeben
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Im offiziellen Text
„10 February 2027, 17:00 (Brussels time)“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„evaluated (for each topic) against the operational capacity and award criteria (see“ (S. 17)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Funding & Tenders Portal FAQ – Submission of proposals.“ (S. 1)
Antragssprache
Aragonesisch
Aufwand
4/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie führen eine unabhängige Produktionsfirma mit Sitz in einem teilnehmenden Land.
  • Ihr Projekt ist ein Spielfilm oder eine Serie für Fernsehen und Online.
  • Sender aus verschiedenen teilnehmenden Ländern haben sich schriftlich verpflichtet.
  • Sie können Mittel Dritter und Geld aus teilnehmenden Ländern nachweisen.
  • Sie beantragen allein oder im Konsortium, spätestens am ersten Drehtag.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen stehen bei den ausgeschlossenen Formen. Prüfen Sie den Aufruf.
  • Ihr Werk ist eine Talkshow, Realityshow, ein Magazin, Lehrprogramm, Werbefilm oder Musikvideo.
  • Ihr Projekt war zuerst fürs Kino gedacht oder wird schon von Eurimages finanziert.

Wie viel Sie bekommen können

Die Förderung reicht von 70.000 € bis 2.000.000 €. Sie wird als Pauschalbetrag gezahlt, den Sie mit einem Pauschalrechner ermitteln. Ein Vorschuss ist vorgesehen. Eigenanteil und Förderquote nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie die Kontaktstelle, bevor Sie das Budget aufstellen. Der Aufruf verlangt außerdem einen Mindestanteil an Mitteln Dritter.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Die Förderung wird als fester Betrag gezahlt, den der Pauschalrechner ermittelt.

Nicht gefördert

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden

Der Aufruf wurde am Mittwoch, 30. September 2026 geöffnet. Es gibt mehrere Einreichungstermine, und unsere Angaben dazu müssen Sie im offiziellen Aufruf prüfen. Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht, nicht nach Eingang bearbeitet. Der Aufruf hängt vom endgültigen Beschluss des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.

Zum Kalender hinzufügen

Was Sie brauchen

  • Antragsformular Teil A, Teil B und Teil C, ausgefüllt im EU-Portal.
  • Pauschalrechner für Ihr Projekt ausgefüllt.
  • Finanzierungsplan und bestätigte Finanzierungsquellen mit Koproduktionsverträgen.
  • Verträge oder bindende Absichtserklärungen der Sender.
  • Kreative Projektpräsentation und Absichtserklärungen für den Vertrieb.
  • PDF mit Angaben zu den Werken aus der Datenbank von Creative Europe MEDIA.
  • Erklärungen zu Unabhängigkeit, europäischem Eigentum und zur Sprache der Unterlagen.

So stellen Sie den Antrag

  1. Registrieren Sie Ihre Organisation im EU-Portal für Förder- und Ausschreibungsmöglichkeiten: Dort reichen Sie den Antrag ein.
  2. Prüfen Sie im offiziellen Aufruf, auf welchen Einreichungstermin Sie zielen.
  3. Sichern Sie zuerst die Zusagen der Sender und die Koproduktionsverträge.
  4. Füllen Sie den Pauschalrechner und den Finanzierungsplan aus.
  5. Schreiben Sie Teil B im erlaubten Umfang und fügen Sie die Erklärungen bei.
  6. Reichen Sie spätestens am ersten Drehtag ein, und vor dem Einreichungstermin.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Sie reichen erst ein, nachdem die Dreharbeiten begonnen haben. Folge: Der Antrag erfüllt die Bedingungen des Aufrufs nicht.
  • Sie verlassen sich auf eine mündliche Absprache mit den Sendern. Folge: Ohne Verträge oder bindende Erklärungen kann das Projekt abgelehnt werden.
  • Sie schlagen ein ausgeschlossenes Format vor, etwa eine Realityshow oder einen Werbefilm. Folge: Das Projekt wird ausgeschlossen.
  • Sie melden ein Projekt, das Eurimages schon finanziert. Folge: Das Projekt wird ausgeschlossen.

Häufige Fragen

Ist dieser Aufruf schwierig?

Ja. Sie brauchen Senderverträge, einen Finanzierungsplan und mehrere Formulare. Beginnen Sie mit den Zusagen der Sender, dann folgt der Finanzierungsplan.

Kann ein Konsortium den Antrag stellen?

Ja. Sie können allein oder als Konsortium von Begünstigten beantragen.

Wird Geld im Voraus gezahlt?

Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel einen Vorschuss, Zwischenzahlungen gibt es nicht. Einzelheiten erfragen Sie bei der Kontaktstelle.

Wen frage ich zu den Regeln?

Schreiben Sie an die Kontaktstelle des Programms, die im Aufruf genannt ist. Fragen an diese Adresse kosten nichts.

Kann sich der Aufruf ändern?

Ja. Er hängt vom endgültigen Beschluss des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden. Lesen Sie den offiziellen Aufruf vor dem Absenden noch einmal.

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Ihr Firmensitz muss in einem Land liegen, das voll am MEDIA-Teil von Creative Europe teilnimmt: EU-Mitgliedstaaten sowie gelistete EWR- und assoziierte Länder. Unsere Daten nennen keine nationalen Beratungsstellen.

Nach unseren Daten ist jede Amtssprache der EU möglich, die Projektzusammenfassung auf Englisch. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

Hat das Projekt schon begonnen? (optional)

Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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Mittwoch, 30. September 2026
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Betrag
in der Ausschreibung nicht angegeben · bis zu 70 % der Kosten

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