Kurz gesagt
- WKO, Förderungen fördert Förderprogramme.
- Antragsberechtigt sind: verein, unternehmen, stiftung.
- Die Förderung beträgt bis zu 300.000 € und deckt bis zu 50 % der förderfähigen Kosten.
- Die Ausschreibung nennt noch keine Frist.
Eckdaten
- Fördergeber
- WKO, Förderungen
- Wer kann den Antrag stellen
-
Verein, Unternehmen, Stiftung
Im offiziellen Text
„Unternehmen, Vereine, Stiftungen und Kammern mit Hauptsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) oder in der Schweiz“ (S. 1)
- Gebiet
- Österreich
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Förderart: Zuschuss“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Höchstförderung
-
300.000 €
Im offiziellen Text
„De-minimis-Beihilfe; max. 50 % der Projektkosten; max. 300.000 Euro pro Antragsteller; max. 500.000 Euro pro Projekt bei mehreren Antragstellern (Konsortium)“ (S. 1)
- Förderquote
-
50 %
Im offiziellen Text
„De-minimis-Beihilfe; max. 50 % der Projektkosten; max. 300.000 Euro pro Antragsteller; max. 500.000 Euro pro Projekt bei mehreren Antragstellern (Konsortium)“ (S. 1)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Beginn
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Ende
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Verfahren
-
Laufend
Im offiziellen Text
„Die Einreichung von Förderansuchen ist das ganze Jahr über möglich.“ (S. 1)
- Einreichung
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Antragssprache
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Aufwand
- 2/5
- Erfolgsaussicht
- Hoch
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie sind ein Unternehmen, ein Verein oder eine Stiftung.
- Ihr Projekt stärkt Arbeit, Einkommen oder lokale Produktion.
- Ihr Projekt betrifft Weiterbildung, nachhaltige Landwirtschaft oder grüne Technologien.
- Sie können den Teil der Kosten decken, den die Förderung nicht übernimmt.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Ihr Projekt unterstützt direkt oder indirekt Waffen oder Munition.
- Ihr Projekt stellt gefährliche Waren oder umweltschädliche Stoffe her oder handelt damit.
Wie viel Sie bekommen können
Die Förderung ist ein Zuschuss. Er deckt bis zu 50 % der Kosten, höchstens 300.000 €. Beispiel: Wenn Sie 300.000 € ausgeben, erhalten Sie 150.000 € und tragen 150.000 € selbst. Beispiel: Wenn Sie 600.000 € ausgeben, erhalten Sie 300.000 € und tragen 300.000 € selbst. Es gilt die De-minimis-Regelung: kleine Beihilfen mit einer Obergrenze für drei Jahre. Ob ein Eigenanteil verlangt wird und ob es einen Vorschuss gibt, nennt die Förderrichtlinie nicht. Fragen Sie vor dem Kostenplan bei der Förderstelle nach.
- Wenn Sie 300.000 € ausgeben, erhalten Sie 150.000 € und tragen 150.000 € selbst.
- Wenn Sie 600.000 € ausgeben, erhalten Sie 300.000 € und tragen 300.000 € selbst.
Wichtige Termine
Der Zuschuss ist laufend offen. Eine feste Frist nennt die Förderrichtlinie nicht.
Was Sie brauchen
- Übersicht über bisher erhaltene De-minimis-Beihilfen
- Plan, wie Sie den Teil der Kosten decken, den die Förderung nicht übernimmt
- Angebote für die geplanten Ausgaben als Grundlage für den Kostenplan
- Eingangsbestätigung Ihres Antrags
So stellen Sie den Antrag
- Lesen Sie die Förderrichtlinie für Wirtschaftspartnerschaften: Sie ist maßgeblich.
- Prüfen Sie, wie viele De-minimis-Beihilfen Sie schon erhalten haben.
- Holen Sie Angebote ein und planen Sie Ihren Eigenanteil.
- Stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit Arbeiten oder Käufen beginnen.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Sie beginnen Arbeiten oder Käufe vor dem Antrag. Folge: Sie können die Förderung für diese Kosten verlieren.
- Sie prüfen Ihre bisherigen De-minimis-Beihilfen nicht. Folge: Die Obergrenze kann überschritten sein und die Förderung entfällt.
- Sie planen Ihren Eigenanteil nicht ein. Folge: Sie können das Projekt nicht vollständig finanzieren.
- Sie bewahren Rechnungen und Zahlungsbelege nicht auf. Folge: Ohne Belege gibt es keine Auszahlung.
- Sie beantragen dieselben Kosten bei zwei Stellen. Folge: Die Förderung kann gekürzt oder zurückgefordert werden.
Häufige Fragen
Kann ich schon vor dem Antrag beginnen?
Beginnen Sie Arbeiten oder Käufe erst nach dem Antrag.
Wie viel Geld kann ich bekommen?
Bis zu 50 % der Kosten, höchstens 300.000 €. Wenn Sie 300.000 € ausgeben, erhalten Sie 150.000 € und tragen 150.000 € selbst.
Gibt es eine Antragsfrist?
Der Zuschuss ist laufend offen. Eine feste Frist nennt die Förderrichtlinie nicht.
Welche Kosten werden gefördert?
Die Förderrichtlinie nennt dazu keine Angaben. Fragen Sie vor dem Kostenplan bei der Förderstelle nach.
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Das Verfahren dieser Ausschreibung ist einfach: Mit der Checkliste dieser Seite können Sie den Antrag selbst stellen.
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Enterprise Europe Network, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Enterprise Europe Network ↗ Österreich Netzwerk der Europäischen Kommission: lokale Kontaktstellen (Handelskammern, Wirtschaftsförderungen), die Unternehmen zu Förderung, Partnern und Märkten beraten.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- WKO, Förderungen
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 11:03 Uhr (österreichische Zeit).
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