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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Geld, um europäische Bücher zu übersetzen und zu verlegen

Europäische Bücher übersetzen, verlegen, vertreiben und bewerben. Für Verlage und andere Organisationen der Buchbranche, die mit Partnern wie Vertrieb und Buchhandel antreten.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Demnächst · öffnet in 2 Tagen

Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:24 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Mittwoch, 7. Oktober 2026
Anträge ab
Mittwoch, 21. Oktober 2026
Frist
Mittwoch, 27. Januar 2027
Betrag
wird geprüft
Förderquote
bis zu 60 % der Kosten
Aufwand
3/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
  • Die Förderung deckt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge sind vom Mittwoch, 21. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Creative Europe
Wer kann den Antrag stellen
Freiberufler oder Selbstständige
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Signature of grant agreement: October 2027.“ (S. 1)
Gesamtbudget
5.000.000 €
Höchstförderung
Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Förderquote
60 %
Im offiziellen Text
„with a maximum co-funding rate at 60%:“ (S. 23)
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Mittwoch, 7. Oktober 2026
Beginn
Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 27 January 2027 17:00:00 CET (Brussels time).“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„sections 7 and 9) and then ranked according to their scores.“ (S. 19)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
Antragssprache
Aragonesisch
Aufwand
3/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie arbeiten im Verlagswesen oder in der Buchbranche.
  • Sie möchten europäische literarische Werke übersetzen, verlegen und bewerben.
  • Sie können mit anderen Organisationen der Buchbranche ein Konsortium bilden.
  • Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem Teilnehmerland von Creative Europe.
  • Sie haben eine Verlagsstrategie und einen Vertriebsplan.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie wollen maschinelle Übersetzung nutzen: Der Aufruf schließt sie aus.
  • Sie wollen allein antreten: Der Aufruf verlangt ein Konsortium.
  • Sie suchen vor allem Geld für Übersetzungs- oder Verlagsrechte: Diese Kosten werden nicht gedeckt.
  • Sie planen Projekte der darstellenden Künste, nicht Bücher.

Wie viel Sie bekommen können

Der Aufruf hat ein Gesamtbudget von 5.000.000 € für alle Projekte. Gefördert werden bis zu 60 % des Projekts. Einen Mindestbetrag und den Eigenanteil nennt der Aufruf nicht; den Höchstbetrag prüfen Sie im offiziellen Aufruf. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen, und ein Vorschuss ist vorgesehen. Aus der Förderung darf kein Gewinn entstehen.

  • Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 60.000 € und tragen 40.000 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Der Aufruf fördert Ihr Projekt über Pauschalbeträge, nicht über die Erstattung jeder einzelnen Rechnung.
  • Arbeit für Übersetzung, Veröffentlichung, Werbung und Vertrieb europäischer literarischer Werke.

Nicht gefördert

  • Kosten für Übersetzungs- und Verlagsrechte.
  • Maschinelle Übersetzung.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Mittwoch, 7. Oktober 2026
Beginn
Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Der Aufruf öffnet am Mittwoch, 21. Oktober 2026; die Uhrzeit nennt er nicht. Er schließt am Mittwoch, 27. Januar 2027 um 17:00. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt endgültig beschlossen wird.

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Was Sie brauchen

  • Registrierung jedes Begünstigten und jeder verbundenen Einrichtung im Teilnehmerregister vor dem Absenden.
  • Antragsformular Teil B, die technische Beschreibung, mit Arbeitspaketen, die Aktivitäten, Ergebnisse, Meilensteine und kritische Risiken auflisten.
  • Zusammenfassung des Projekts auf Englisch.
  • Konsortialvertrag zwischen den Partnern.

So stellen Sie den Antrag

  1. Öffnen Sie das EU-Portal «Funding and Tenders», über das Sie sich bewerben, und suchen Sie diesen Aufruf.
  2. Suchen Sie Ihre Partner für das Konsortium.
  3. Registrieren Sie jeden Begünstigten und jede verbundene Einrichtung im Teilnehmerregister.
  4. Schreiben Sie Teil B mit Arbeitspaketen, Ergebnissen, Meilensteinen und Risiken sowie die englische Zusammenfassung.
  5. Lesen Sie den offiziellen Aufruf noch einmal und senden Sie vor Ablauf der Frist ab.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Einen Partner erst im letzten Moment im Teilnehmerregister anmelden. Folge: Der Antrag kann nicht korrekt abgesendet werden.
  • Als einzelne Organisation antreten. Folge: Der Antrag erfüllt die Bedingung eines Konsortiums nicht.
  • Übersetzungs- oder Verlagsrechte im Budget ansetzen. Folge: Diese Kosten deckt der Aufruf nicht.
  • Maschinelle Übersetzung im Plan vorsehen. Folge: Der Aufruf schließt maschinelle Übersetzung aus.
  • Die Projektzusammenfassung in einer anderen Sprache als Englisch schreiben. Folge: Der Aufruf verlangt sie auf Englisch: Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
  • Mit der Förderung einen Gewinn planen. Folge: Laut Aufruf darf aus der Förderung kein Gewinn entstehen.

Häufige Fragen

Kann ich allein einen Antrag stellen?

Der Aufruf verlangt ein Konsortium mehrerer Antragsteller. Sie brauchen also Partner aus der Buchbranche.

Welche Sprache darf ich verwenden?

Der Aufruf lässt jede Amtssprache der EU zu, aber die Projektzusammenfassung muss auf Englisch sein. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.

Gibt es einen Vorschuss?

Ja, der Aufruf sieht einen Vorschuss vor, der normalerweise nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung gezahlt wird.

Wer entscheidet, wer das Geld bekommt?

Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht, die Förderstelle entscheidet. Den Termin der Ergebnisse nennt der Aufruf nicht.

Wie lange darf ein Projekt laufen?

Der Aufruf nennt eine Höchstdauer, die Projekte in der Regel nicht überschreiten sollen. Die genaue Grenze lesen Sie im offiziellen Aufruf.

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Bei Fragen zu diesem Aufruf schreiben Sie an die Kontaktstellen, die in den offiziellen Unterlagen genannt sind.

Jede Amtssprache der EU ist erlaubt, aber die Projektzusammenfassung muss auf Englisch sein. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

Hat das Projekt schon begonnen? (optional)

Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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