Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung deckt bis zu 60 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Mittwoch, 21. Oktober 2026 bis zum Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Freiberufler oder Selbstständige
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Signature of grant agreement: October 2027.“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 5.000.000 €
- Höchstförderung
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Förderquote
-
60 %
Im offiziellen Text
„with a maximum co-funding rate at 60%:“ (S. 23)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 7. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 27 January 2027 17:00:00 CET (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„sections 7 and 9) and then ranked according to their scores.“ (S. 19)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie arbeiten im Verlagswesen oder in der Buchbranche.
- Sie möchten europäische literarische Werke übersetzen, verlegen und bewerben.
- Sie können mit anderen Organisationen der Buchbranche ein Konsortium bilden.
- Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem Teilnehmerland von Creative Europe.
- Sie haben eine Verlagsstrategie und einen Vertriebsplan.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie wollen maschinelle Übersetzung nutzen: Der Aufruf schließt sie aus.
- Sie wollen allein antreten: Der Aufruf verlangt ein Konsortium.
- Sie suchen vor allem Geld für Übersetzungs- oder Verlagsrechte: Diese Kosten werden nicht gedeckt.
- Sie planen Projekte der darstellenden Künste, nicht Bücher.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf hat ein Gesamtbudget von 5.000.000 € für alle Projekte. Gefördert werden bis zu 60 % des Projekts. Einen Mindestbetrag und den Eigenanteil nennt der Aufruf nicht; den Höchstbetrag prüfen Sie im offiziellen Aufruf. Es handelt sich um einen Zuschuss, nicht um ein Darlehen, und ein Vorschuss ist vorgesehen. Aus der Förderung darf kein Gewinn entstehen.
- Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 60.000 € und tragen 40.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Der Aufruf fördert Ihr Projekt über Pauschalbeträge, nicht über die Erstattung jeder einzelnen Rechnung.
- Arbeit für Übersetzung, Veröffentlichung, Werbung und Vertrieb europäischer literarischer Werke.
Nicht gefördert
- Kosten für Übersetzungs- und Verlagsrechte.
- Maschinelle Übersetzung.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 7. Oktober 2026
- Beginn
- Mittwoch, 21. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 27. Januar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf öffnet am Mittwoch, 21. Oktober 2026; die Uhrzeit nennt er nicht. Er schließt am Mittwoch, 27. Januar 2027 um 17:00. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt endgültig beschlossen wird.
Was Sie brauchen
- Registrierung jedes Begünstigten und jeder verbundenen Einrichtung im Teilnehmerregister vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil B, die technische Beschreibung, mit Arbeitspaketen, die Aktivitäten, Ergebnisse, Meilensteine und kritische Risiken auflisten.
- Zusammenfassung des Projekts auf Englisch.
- Konsortialvertrag zwischen den Partnern.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das EU-Portal «Funding and Tenders», über das Sie sich bewerben, und suchen Sie diesen Aufruf.
- Suchen Sie Ihre Partner für das Konsortium.
- Registrieren Sie jeden Begünstigten und jede verbundene Einrichtung im Teilnehmerregister.
- Schreiben Sie Teil B mit Arbeitspaketen, Ergebnissen, Meilensteinen und Risiken sowie die englische Zusammenfassung.
- Lesen Sie den offiziellen Aufruf noch einmal und senden Sie vor Ablauf der Frist ab.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Einen Partner erst im letzten Moment im Teilnehmerregister anmelden. Folge: Der Antrag kann nicht korrekt abgesendet werden.
- Als einzelne Organisation antreten. Folge: Der Antrag erfüllt die Bedingung eines Konsortiums nicht.
- Übersetzungs- oder Verlagsrechte im Budget ansetzen. Folge: Diese Kosten deckt der Aufruf nicht.
- Maschinelle Übersetzung im Plan vorsehen. Folge: Der Aufruf schließt maschinelle Übersetzung aus.
- Die Projektzusammenfassung in einer anderen Sprache als Englisch schreiben. Folge: Der Aufruf verlangt sie auf Englisch: Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
- Mit der Förderung einen Gewinn planen. Folge: Laut Aufruf darf aus der Förderung kein Gewinn entstehen.
Häufige Fragen
Kann ich allein einen Antrag stellen?
Der Aufruf verlangt ein Konsortium mehrerer Antragsteller. Sie brauchen also Partner aus der Buchbranche.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Der Aufruf lässt jede Amtssprache der EU zu, aber die Projektzusammenfassung muss auf Englisch sein. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja, der Aufruf sieht einen Vorschuss vor, der normalerweise nach der Unterzeichnung der Fördervereinbarung gezahlt wird.
Wer entscheidet, wer das Geld bekommt?
Die Anträge werden in eine Rangfolge gebracht, die Förderstelle entscheidet. Den Termin der Ergebnisse nennt der Aufruf nicht.
Wie lange darf ein Projekt laufen?
Der Aufruf nennt eine Höchstdauer, die Projekte in der Regel nicht überschreiten sollen. Die genaue Grenze lesen Sie im offiziellen Aufruf.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Bei Fragen zu diesem Aufruf schreiben Sie an die Kontaktstellen, die in den offiziellen Unterlagen genannt sind.
Jede Amtssprache der EU ist erlaubt, aber die Projektzusammenfassung muss auf Englisch sein. Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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