Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Freiberufler oder Selbstständige
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Model Grant Agreements (MGA)“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 7.000.000 €
- Höchstförderung
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Förderquote
-
70 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (70%).“ (S. 16)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 02 MARCH 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„evaluated (for each topic) against the operational capacity and award criteria (see“ (S. 13)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Proposals must be submitted electronically via the Funding & Tenders Portal“ (S. 8)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem Land, das an Creative Europe teilnimmt.
- Sie wollen Veranstaltungen organisieren, die europäische Filme zum Publikum bringen, besonders zu jungen Menschen.
- Sie planen ein Filmbildungsprojekt, das neuartig ist oder Grenzen überschreitet.
- Sie können Ihr Projekt mit belastbaren Belegen zu Publikum oder Marktbedarf stützen.
- Sie können den Teil der Kosten tragen, den die Förderung nicht deckt.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie befinden sich in einer EU-Ausschlusssituation, etwa Insolvenz oder offene Steuern und Sozialabgaben.
- Ihr Sitz liegt außerhalb der Länder, die an Creative Europe teilnehmen.
- Sie wollen das Geld als finanzielle Unterstützung an andere Organisationen weitergeben.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf zahlt 70 % der förderfähigen Kosten. Den Rest deckt die Förderung nicht. Das Gesamtbudget beträgt 7.000.000 € und wird auf alle ausgewählten Projekte verteilt. Einen Mindest- oder Höchstbetrag je Projekt nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie vor dem Kostenplan bei der genannten Kontaktstelle nach. Aus der Förderung darf kein Gewinn entstehen. Nach Unterzeichnung wird in der Regel ein Vorschuss gezahlt.
- Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 70.000 € und tragen 30.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Gehälter und andere Personalkosten des Projektteams.
- Arbeiten, die Sie an externe Firmen oder Freiberufler vergeben.
- Reise- und Aufenthaltskosten für das Projekt.
- Ausrüstung für das Projekt.
- Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen, die das Projekt braucht.
- Allgemeine Betriebskosten, die zum Projekt gehören.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht abziehen oder zurückerhalten können.
Nicht gefördert
- Finanzielle Unterstützung, die Sie an Dritte weitergeben.
- Mehrwertsteuer, die öffentliche Stellen in hoheitlicher Funktion zahlen.
- Das Honorar der Beratung für das Schreiben des Antrags.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf ist offen. Anträge sind bis Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit möglich. Der Aufruf steht unter dem Vorbehalt, dass der EU-Haushalt des Jahres endgültig beschlossen wird; er kann geändert oder abgesagt werden. Prüfen Sie den Aufruf vor dem Absenden erneut. Wann die Ergebnisse kommen, nennt der Aufruf nicht.
Was Sie brauchen
- Antragsformular (Teil B), ausgefüllt im EU-Einreichungssystem.
- Analyse von Publikum oder Marktbedarf, gestützt auf belastbare Belege.
- Registrierung Ihrer Organisation im EU-Portal.
- Projektbudget nach den Kostenkategorien des Aufrufs.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das EU-Portal Funding and Tenders und registrieren Sie Ihre Organisation, falls noch nicht geschehen.
- Lesen Sie den amtlichen Aufruf und prüfen Sie, ob Ihr Sitz in einem teilnehmenden Land liegt.
- Schreiben Sie der Kontaktstelle des Aufrufs, wenn Förderhöhe oder eine Voraussetzung unklar ist.
- Erstellen Sie die Publikums- und Marktanalyse und das Budget nach Kostenkategorien.
- Füllen Sie das Antragsformular (Teil B) im Einreichungssystem aus und senden Sie es vor Fristende ab.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Den Bedarf des Publikums ohne belastbare Belege darstellen. Folge: Der Aufruf verlangt eine gründliche Analyse; eine schwache Analyse schadet Ihrer Platzierung.
- Finanzielle Unterstützung für Dritte ins Budget aufnehmen. Folge: Diese Kosten sind nicht erlaubt und werden nicht bezahlt.
- Die Registrierung im EU-Portal bis zu den letzten Tagen aufschieben. Folge: Sie können dann womöglich nicht mehr rechtzeitig einreichen.
- Mit einem Gewinn aus der Förderung rechnen. Folge: Aus der Förderung darf kein Gewinn entstehen.
- EU-Logos und Sichtbarkeitspflichten vergessen. Folge: Sie können gegen die Bedingungen der Förderung verstoßen.
Häufige Fragen
Wie viel meiner Kosten zahlt der Aufruf?
Der Aufruf zahlt 70 % der förderfähigen Kosten. Den Rest deckt die Förderung nicht.
Bekomme ich Geld, bevor das Projekt endet?
Ja, nach Unterzeichnung wird in der Regel ein Vorschuss gezahlt. Die genauen Bedingungen erfragen Sie bei der Kontaktstelle des Aufrufs.
In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen?
Nach unseren Daten in jeder Amtssprache der EU; die Zusammenfassung des Projekts immer auf Englisch. Das ist nicht sicher, prüfen Sie den amtlichen Aufruf.
Wo stelle ich den Antrag?
Online im EU-Portal über das Einreichungssystem. Zuvor müssen Sie registriert sein.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Sie können sich bewerben, wenn Ihre Organisation ihren Sitz in einem Land hat, das an Creative Europe teilnimmt. Dazu zählen die EU-Staaten, bestimmte EWR-Länder und mit dem Programm assoziierte Länder. Die genaue Liste steht im amtlichen Aufruf.
Nach unseren Daten ist jede Amtssprache der EU möglich, die Zusammenfassung immer auf Englisch. Prüfen Sie den amtlichen Aufruf.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, grantsTenders.json
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:45 Uhr (Brüsseler Zeit).
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