Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 2.000.000 €.
- Die Ausschreibung nennt noch keine Frist.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Unternehmen
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
2.000.000 €
Im offiziellen Text
„between EUR 70 000 and EUR 2 000 000“ (S. 20)
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Verfahren
-
Regelmäßige Stichtage
Im offiziellen Text
„1st cut-off date 2nd cut-off date“ (S. 1)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen eine Produktionsfirma mit Sitz in einem teilnehmenden Land.
- Sie wollen kreative Dokumentarfilme, einzeln oder als Serie, für TV und Online produzieren.
- Sie können mit Partnern aus anderen Ländern des MEDIA-Bereichs zusammenarbeiten.
- Ihr Projekt umfasst grenzüberschreitende Zusammenarbeit, auch zwischen Fernsehsendern.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Ihre Partner sitzen außerhalb der MEDIA-Länder und sollen selbst die Förderung erhalten.
- Sie brauchen Geld nur, um Projekte vor der Produktion zu entwickeln.
- Sie wollen allein ohne internationale Partner einreichen.
Wie viel Sie bekommen können
Die Förderung liegt zwischen 70.000 € und 2.000.000 €. Sie wird als Pauschalbeitrag gezahlt, nicht als Erstattung einzelner Rechnungen. Ein Vorschuss ist vorgesehen. Den Eigenanteil und einen Fördersatz nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie vor der Budgetplanung bei der im Aufruf genannten Kontaktstelle nach.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Die Förderung wird als feste Pauschalbeiträge gezahlt, nicht als Kosten, die Sie einzeln aufführen.
Nicht gefördert
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
Der Aufruf wurde am Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben) geöffnet. Das Ende der Einreichung müssen Sie im offiziellen Aufruf prüfen: Unsere Daten nennen Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden. Der Aufruf arbeitet mit Stichtagen und kann mehrere haben. Nach unseren Daten hängt er zudem von der endgültigen Verabschiedung des EU-Haushalts für das Jahr ab: Prüfen Sie das im offiziellen Aufruf.
Was Sie brauchen
- Das Antragsformular speziell für diesen Aufruf, zu finden im Submission System.
- Partner aus anderen MEDIA-Ländern für die Zusammenarbeit, auch Fernsehsender.
- Ein Firmensitz in einem Land, das voll am MEDIA-Bereich teilnimmt.
- Die digitale Identität zum Anmelden und Einreichen einrichten.
So stellen Sie den Antrag
- Öffnen Sie das Submission System, das EU-Portal für diesen Aufruf, und suchen Sie das Formular dazu.
- Klären Sie den Stichtag im offiziellen Aufruf, bevor Sie Ihre Arbeit planen.
- Sichern Sie sich Ihre grenzüberschreitenden Partner und Fernsehsender.
- Füllen Sie das Formular aus und reichen Sie es vor dem Stichtag im Portal ein.
- Bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Als einzelne Firma ohne grenzüberschreitende Zusammenarbeit einreichen. Folge: Der Aufruf verlangt Zusammenarbeit zwischen Akteuren aus verschiedenen Ländern; der Antrag kann abgelehnt werden.
- Einen Partner von außerhalb der MEDIA-Länder als Begünstigten nennen. Folge: Solche Partner können keine Begünstigten sein; der Antrag kann abgelehnt werden.
- Als Privatperson einreichen. Folge: Natürliche Personen sind ausgeschlossen; der Antrag kann nicht angenommen werden.
- Ein altes oder allgemeines Formular statt des Formulars für diesen Aufruf nutzen. Folge: Der Antrag kann unvollständig sein und abgelehnt werden.
- Dem hier gezeigten Ende der Einreichung ohne Blick in den offiziellen Aufruf vertrauen. Folge: Sie könnten den echten Stichtag verpassen und die Chance auf einen Antrag verlieren.
Häufige Fragen
Wer kann den Antrag stellen?
Firmen, die ihren Sitz in einem voll am MEDIA-Bereich teilnehmenden Land haben und mit Partnern aus anderen teilnehmenden Ländern arbeiten. Natürliche Personen sind ausgeschlossen. Die Förderstelle entscheidet über jeden Antrag.
Welche Projekte werden gefördert?
Die Produktion kreativer Dokumentarfilme, einzeln oder als Serie, für Fernsehen und Online. Der Aufruf nennt eine Mindestlaufzeit: Prüfen Sie sie im offiziellen Aufruf.
Wie wird das Geld gezahlt?
Als Pauschalbeiträge; ein Vorschuss ist vorgesehen. Den Eigenanteil nennt der Aufruf nicht.
In welcher Sprache kann ich den Antrag stellen?
Nach unseren Daten in jeder Amtssprache der EU. Das müssen Sie aber im offiziellen Aufruf bestätigen.
Wohin richte ich Fragen zum Aufruf?
An die Kontaktadresse, die der Aufruf für den Bereich MEDIA Fernsehen und Online angibt, oder an den Creative Europe Desk Ihres Landes.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Jedes teilnehmende Land hat einen Creative Europe Desk, der den MEDIA-Bereich erklären kann. Ob die Beratung kostenlos ist, geben unsere Daten nicht an: Fragen Sie beim Desk nach.
Der Aufruf scheint jede Amtssprache der EU zuzulassen. Bestätigen Sie das im offiziellen Aufruf.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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