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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Geld für Produktionsfirmen: gemeinsam einen Film entwickeln

Bezahlt die Entwicklung eines einzelnen Projekts aus Animation, kreativem Dokumentarfilm oder Fiktion bis zum Produktionsbeginn. Für unabhängige europäische Produktionsfirmen, die zusammenarbeiten.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Offen · endet in 132 Tagen

Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 22:22 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Mittwoch, 30. September 2026
Anträge ab
Mittwoch, 30. September 2026
Frist
Dienstag, 2. März 2027
Betrag
bis zu 120.000 €
Förderquote
bis zu 70 % der Kosten
Aufwand
4/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
  • Die Förderung beträgt bis zu 120.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Creative Europe
Wer kann den Antrag stellen
Unternehmen
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The aim is to provide funds to audiovisual production companies to develop works with high creative value and cultural diversity and wide cross-border exploitation potential.“ (S. 1)
Gesamtbudget
12.500.000 €
Höchstförderung
120.000 €
Im offiziellen Text
„consortium of two eligible beneficiaries, the maximum EU grant is EUR 120 000.“ (S. 20)
Förderquote
70 %
Im offiziellen Text
„on the basis of the estimated project budget and a funding rate of“ (S. 20)
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 2 March 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„Proposals found admissible and eligible will be“ (S. 16)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Standard application form (CREA MEDIA) — the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
Antragssprache
Aragonesisch
Aufwand
4/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Sie führen eine unabhängige Produktionsfirma mit Sitz in einem teilnehmenden Land.
  • Sie möchten ein einzelnes Projekt entwickeln: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Fiktion.
  • Sie arbeiten mit mindestens einer weiteren europäischen unabhängigen Produktionsfirma zusammen und schließen mit ihr einen Vertrag über die gemeinsame Entwicklung.
  • Sie planen eine Auswertung im Kino, im Fernsehen oder auf digitalen Plattformen.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
  • Ihr Werk ist eine Live-Aufzeichnung, Fernseh-Spielshow, Talkshow, Magazinsendung, Reality-Show, ein Musikvideo, Videospiel, Studentenfilm oder ein Werk mit Werbecharakter.
  • Sie wollen mehrere Projekte als Paket entwickeln statt eines einzelnen Projekts.
  • Für Sie gilt ein EU-Ausschluss, etwa wegen Insolvenz oder offener Steuern und Sozialabgaben.

Wie viel Sie bekommen können

Der Aufruf zahlt 70 % des geschätzten Projektbudgets. Für ein Konsortium der Mindestgröße ist der Zuschuss auf 120.000 € begrenzt. Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 12.500.000 €. Die Förderung wird in Form von Pauschalbeträgen gezahlt. Ob Sie einen Eigenanteil tragen müssen, nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie nach, bevor Sie das Budget aufbauen. Ein Vorschuss ist möglich.

  • Wenn Sie 80.000 € ausgeben, erhalten Sie 56.000 € und tragen 24.000 € selbst.
  • Wenn Sie 150.000 € ausgeben, erhalten Sie 105.000 € und tragen 45.000 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Entwicklung des Projekts, bezahlt als Pauschalbeträge.

Nicht gefördert

  • Die Weitergabe von Geld an Dritte ist nicht erlaubt.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Der Aufruf wurde am Mittwoch, 30. September 2026 geöffnet. Sie können sich bis Dienstag, 2. März 2027 um 17:00 (Brüsseler Zeit) bewerben. Die Anträge werden nach Punkten gereiht. Der Aufruf hängt vom endgültigen EU-Haushalt des Jahres ab und kann geändert oder abgesagt werden.

Zum Kalender hinzufügen

Was Sie brauchen

  • Antragsformular Teile A, B und C, im EU-Portal ausgefüllt.
  • Detaillierte Budgettabelle.
  • PDF mit Angaben zu Ihren Werken, erstellt aus der Creative-Europe-MEDIA-Datenbank.
  • Kreatives Dossier des Projekts.
  • Unterschriebener Entwicklungsvertrag mit Aufgabenverteilung und kreativer Zusammenarbeit.
  • Verträge oder Nachweis, dass Sie die Rechte am Projekt besitzen.
  • Erklärungen zu Unabhängigkeit, europäischem Eigentum und zur Sprache der Unterlagen.
  • Belege zu Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung, falls vorhanden.

So stellen Sie den Antrag

  1. Registrieren Sie Ihre Organisation im EU-Portal Funding and Tenders: Dort reichen Sie den Antrag ein.
  2. Suchen Sie eine europäische unabhängige Partnerfirma und schließen Sie den Entwicklungsvertrag.
  3. Bereiten Sie das kreative Dossier, die Budgettabelle und die Rechtenachweise vor.
  4. Füllen Sie die Formularteile A, B und C aus und fügen Sie die Erklärungen bei.
  5. Reichen Sie im Portal vor Fristende ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Antrag ohne unterschriebenen Entwicklungsvertrag. Folge: Das Projekt erfüllt eine Kernbedingung des Aufrufs nicht.
  • Ein ausgeschlossenes Werk einreichen, etwa ein Musikvideo oder Videospiel. Folge: Das Werk ist nicht förderfähig, egal wie gut es ist.
  • Der Nachweis über die Rechte fehlt. Folge: Ein verlangtes Dokument fehlt im Antrag.
  • Einen Teil des Geldes an Dritte weitergeben wollen. Folge: Diese Kosten sind nicht erlaubt.
  • Formular und Erklärungen erst am letzten Tag erstellen. Folge: Sie riskieren, die Frist zu verpassen.

Häufige Fragen

Wer kann sich bewerben?

Unabhängige Produktionsfirmen mit Sitz in einem Land, das voll am MEDIA-Teil von Creative Europe teilnimmt. Mehrere europäische unabhängige Firmen entwickeln das Projekt gemeinsam. Natürliche Personen sind ausgeschlossen.

Welche Sprache darf ich verwenden?

Nach unserem Stand genügt jede Amtssprache der EU, Englisch wird dringend empfohlen. Die Kurzfassung des Projekts muss immer auf Englisch sein. Prüfen Sie das im Aufruf, bevor Sie schreiben.

Zahlt der Aufruf im Voraus?

Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel einen Vorschuss, um die Arbeit zu beginnen. Zwischenzahlungen gibt es nicht.

Was muss ich nach der Zusage liefern?

Sie liefern aktualisierte kreative, finanzielle und Marketingunterlagen sowie die weitere Planung der Entwicklung bis zum Produktionsstart. Außerdem führen Sie Aufzeichnungen über alle geleisteten Arbeiten.

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Sie bewerben sich mit einer Firma, deren Sitz in einem Land liegt, das voll am MEDIA-Teil teilnimmt. Dazu zählen die EU-Staaten sowie gelistete EWR- und assoziierte Länder. Prüfen Sie, ob Ihr Land auf der offiziellen Liste steht.

Jede Amtssprache der EU kann möglich sein, Englisch wird dringend empfohlen, die Kurzfassung ist immer auf Englisch.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?

Sagen Sie uns, wer Sie sind und was Sie vorhaben: Eine Person prüft die Voraussetzungen dieses Programms und antwortet Ihnen per E-Mail.

Pflichtfelder sind mit einem Sternchen markiert.

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Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

Können Sie den Anteil tragen, den das Programm nicht zahlt? (optional)

Wir verwenden diese Daten nur, um Ihre Anfrage zu beantworten, und geben sie ohne Ihre Einwilligung an niemanden weiter. Lesen Sie die Datenschutzerklärung. Verantwortlich: THE USUAL NEXT S.R.L.

Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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