Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 120.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Unternehmen
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The aim is to provide funds to audiovisual production companies to develop works with high creative value and cultural diversity and wide cross-border exploitation potential.“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- 12.500.000 €
- Höchstförderung
-
120.000 €
Im offiziellen Text
„consortium of two eligible beneficiaries, the maximum EU grant is EUR 120 000.“ (S. 20)
- Förderquote
-
70 %
Im offiziellen Text
„on the basis of the estimated project budget and a funding rate of“ (S. 20)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 2 March 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„Proposals found admissible and eligible will be“ (S. 16)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„Standard application form (CREA MEDIA) — the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 4/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Sie führen eine unabhängige Produktionsfirma mit Sitz in einem teilnehmenden Land.
- Sie möchten ein einzelnes Projekt entwickeln: Animation, kreativer Dokumentarfilm oder Fiktion.
- Sie arbeiten mit mindestens einer weiteren europäischen unabhängigen Produktionsfirma zusammen und schließen mit ihr einen Vertrag über die gemeinsame Entwicklung.
- Sie planen eine Auswertung im Kino, im Fernsehen oder auf digitalen Plattformen.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Ihr Werk ist eine Live-Aufzeichnung, Fernseh-Spielshow, Talkshow, Magazinsendung, Reality-Show, ein Musikvideo, Videospiel, Studentenfilm oder ein Werk mit Werbecharakter.
- Sie wollen mehrere Projekte als Paket entwickeln statt eines einzelnen Projekts.
- Für Sie gilt ein EU-Ausschluss, etwa wegen Insolvenz oder offener Steuern und Sozialabgaben.
Wie viel Sie bekommen können
Der Aufruf zahlt 70 % des geschätzten Projektbudgets. Für ein Konsortium der Mindestgröße ist der Zuschuss auf 120.000 € begrenzt. Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 12.500.000 €. Die Förderung wird in Form von Pauschalbeträgen gezahlt. Ob Sie einen Eigenanteil tragen müssen, nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie nach, bevor Sie das Budget aufbauen. Ein Vorschuss ist möglich.
- Wenn Sie 80.000 € ausgeben, erhalten Sie 56.000 € und tragen 24.000 € selbst.
- Wenn Sie 150.000 € ausgeben, erhalten Sie 105.000 € und tragen 45.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Entwicklung des Projekts, bezahlt als Pauschalbeträge.
Nicht gefördert
- Die Weitergabe von Geld an Dritte ist nicht erlaubt.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Dienstag, 2. März 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf wurde am Mittwoch, 30. September 2026 geöffnet. Sie können sich bis Dienstag, 2. März 2027 um 17:00 (Brüsseler Zeit) bewerben. Die Anträge werden nach Punkten gereiht. Der Aufruf hängt vom endgültigen EU-Haushalt des Jahres ab und kann geändert oder abgesagt werden.
Was Sie brauchen
- Antragsformular Teile A, B und C, im EU-Portal ausgefüllt.
- Detaillierte Budgettabelle.
- PDF mit Angaben zu Ihren Werken, erstellt aus der Creative-Europe-MEDIA-Datenbank.
- Kreatives Dossier des Projekts.
- Unterschriebener Entwicklungsvertrag mit Aufgabenverteilung und kreativer Zusammenarbeit.
- Verträge oder Nachweis, dass Sie die Rechte am Projekt besitzen.
- Erklärungen zu Unabhängigkeit, europäischem Eigentum und zur Sprache der Unterlagen.
- Belege zu Koproduktion, Vertrieb und Finanzierung, falls vorhanden.
So stellen Sie den Antrag
- Registrieren Sie Ihre Organisation im EU-Portal Funding and Tenders: Dort reichen Sie den Antrag ein.
- Suchen Sie eine europäische unabhängige Partnerfirma und schließen Sie den Entwicklungsvertrag.
- Bereiten Sie das kreative Dossier, die Budgettabelle und die Rechtenachweise vor.
- Füllen Sie die Formularteile A, B und C aus und fügen Sie die Erklärungen bei.
- Reichen Sie im Portal vor Fristende ein und bewahren Sie die Bestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Antrag ohne unterschriebenen Entwicklungsvertrag. Folge: Das Projekt erfüllt eine Kernbedingung des Aufrufs nicht.
- Ein ausgeschlossenes Werk einreichen, etwa ein Musikvideo oder Videospiel. Folge: Das Werk ist nicht förderfähig, egal wie gut es ist.
- Der Nachweis über die Rechte fehlt. Folge: Ein verlangtes Dokument fehlt im Antrag.
- Einen Teil des Geldes an Dritte weitergeben wollen. Folge: Diese Kosten sind nicht erlaubt.
- Formular und Erklärungen erst am letzten Tag erstellen. Folge: Sie riskieren, die Frist zu verpassen.
Häufige Fragen
Wer kann sich bewerben?
Unabhängige Produktionsfirmen mit Sitz in einem Land, das voll am MEDIA-Teil von Creative Europe teilnimmt. Mehrere europäische unabhängige Firmen entwickeln das Projekt gemeinsam. Natürliche Personen sind ausgeschlossen.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Nach unserem Stand genügt jede Amtssprache der EU, Englisch wird dringend empfohlen. Die Kurzfassung des Projekts muss immer auf Englisch sein. Prüfen Sie das im Aufruf, bevor Sie schreiben.
Zahlt der Aufruf im Voraus?
Ja. Nach der Unterzeichnung erhalten Sie in der Regel einen Vorschuss, um die Arbeit zu beginnen. Zwischenzahlungen gibt es nicht.
Was muss ich nach der Zusage liefern?
Sie liefern aktualisierte kreative, finanzielle und Marketingunterlagen sowie die weitere Planung der Entwicklung bis zum Produktionsstart. Außerdem führen Sie Aufzeichnungen über alle geleisteten Arbeiten.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Sie bewerben sich mit einer Firma, deren Sitz in einem Land liegt, das voll am MEDIA-Teil teilnimmt. Dazu zählen die EU-Staaten sowie gelistete EWR- und assoziierte Länder. Prüfen Sie, ob Ihr Land auf der offiziellen Liste steht.
Jede Amtssprache der EU kann möglich sein, Englisch wird dringend empfohlen, die Kurzfassung ist immer auf Englisch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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