Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung deckt bis zu 80 % der förderfähigen Kosten.
- Anträge sind vom Donnerstag, 22. Oktober 2026 bis zum Donnerstag, 22. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Verein, Unternehmen, Sonstige öffentliche Stelle, Freiberufler oder Selbstständige
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„The grant will be a budget-based (actual costs, with unit cost and flat-rate elements).“ (S. 18)
- Gesamtbudget
- 7.183.502 €
- Höchstförderung
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Förderquote
-
80 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (80%).“ (S. 18)
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Donnerstag, 22. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: April, 22 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
- Verfahren
-
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„sections 7 and 9) and then ranked according to their scores.“ (S. 16)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„All proposals must be submitted directly online via the Funding & Tenders Portal“ (S. 22)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihr Projekt betrifft Film, TV oder Video und berührt auch Musik, Bücher oder Museen.
- Sie wollen neue Werkzeuge, Modelle oder Lösungen bauen, kein fertiges Werk produzieren.
- Ihre Organisation hat ihren Sitz in einem EU-Land oder einem anderen genannten Land.
- Sie sind Unternehmen, Verein, Selbstständige oder sonstige öffentliche Stelle.
- Sie können klar zeigen, wie Ihre Idee über Branchengrenzen hinweg funktioniert.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
- Ihr Projekt ist eine Installation, ein Werbewerk, eine Lernplattform oder eine andere ausgeschlossene Art von Inhalt.
- Sie wollen vor allem Film- oder TV-Inhalte selbst entwickeln: Kosten dafür werden nicht bezahlt.
- Sie wollen kulturelle Veranstaltungen finanzieren: Deren Organisation wird nicht bezahlt.
Wie viel Sie bekommen können
Das Gesamtbudget des Aufrufs beträgt 7.183.502 € für alle Gewinner zusammen. Der Aufruf zahlt bis zu 80 % der Kosten, die gefördert werden. Mindest- oder Höchstbetrag und Eigenanteil nennt er nicht. Fragen Sie die genannte Stelle, bevor Sie den Kostenplan erstellen. Die Förderung darf keinen Gewinn erzeugen.
- Wenn Sie 100.000 € ausgeben, erhalten Sie 80.000 € und tragen 20.000 € selbst.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Personal, das am Projekt arbeitet.
- Arbeiten, die Sie an externe Firmen vergeben.
- Reise- und Aufenthaltskosten für das Projekt.
- Ausrüstung, die Sie kaufen.
- Sonstige Waren, Arbeiten und Dienstleistungen.
- Ein Anteil für Betriebskosten, die nicht direkt am Projekt hängen.
- Mehrwertsteuer, die Sie nicht zurückerhalten.
Nicht gefördert
- Herstellung oder Entwicklung von Inhalten.
- Organisation kultureller Veranstaltungen.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Dienstag, 20. Oktober 2026
- Beginn
- Donnerstag, 22. Oktober 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Donnerstag, 22. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Die Anträge öffnen am Donnerstag, 22. Oktober 2026; die Uhrzeit nennt der Aufruf nicht. Einreichen können Sie bis Donnerstag, 22. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Der Aufruf hängt von der endgültigen Annahme des nächsten EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden. Lesen Sie den amtlichen Text vor dem Absenden erneut.
Was Sie brauchen
- Registrierung Ihrer Organisation im Participant Register (Teilnehmerregister der EU), abgeschlossen vor dem Absenden.
- Antragsformular Teil A: Verwaltungsangaben und zusammengefasster Kostenplan, online auszufüllen.
- Antragsformular Teil B: technische Beschreibung des Projekts, die den Ansatz über Branchengrenzen hinweg zeigt.
- Teil C: zusätzliche Projektdaten und Beitrag zu den Leistungskennzahlen, online auszufüllen.
- Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentumsverhältnissen.
So stellen Sie den Antrag
- Prüfen Sie, ob der Aufruf geöffnet ist, und arbeiten Sie dann im EU-Portal Funding and Tenders, über das Sie sich hier bewerben.
- Registrieren Sie Ihre Organisation im Participant Register, bevor Sie den Antrag absenden.
- Schreiben Sie Teil B so, dass er zeigt, wie das Projekt Film oder TV mit Musik, Büchern oder Museen verbindet.
- Füllen Sie die Teile A und C online aus und fügen Sie die Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentumsverhältnissen bei.
- Reichen Sie vor Fristende ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Ein Projekt nur für den audiovisuellen Bereich einreichen. Folge: Die Anforderung, mehrere Branchen zu verbinden, ist nicht erfüllt; der Antrag kann abgelehnt werden.
- Sich vor dem Absenden nicht im Participant Register registrieren. Folge: Sie können keinen gültigen Antrag einreichen.
- Kosten für Inhaltsproduktion oder Veranstaltungen in den Kostenplan aufnehmen. Folge: Diese Kosten werden nicht bezahlt.
- Eine ausgeschlossene Werkart vorschlagen, etwa eine Installation oder ein Werbewerk. Folge: Das Projekt fällt außerhalb des Aufrufs.
- Mit der Förderung einen Gewinn einplanen. Folge: Förderungen dürfen keinen Gewinn erzeugen.
Häufige Fragen
Wann kann ich mich bewerben?
Der Aufruf öffnet am Donnerstag, 22. Oktober 2026 und schließt am Donnerstag, 22. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit). Er hängt von der endgültigen Annahme des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
Deckt die Förderung alle meine Kosten?
Nein. Sie zahlt bis zu 80 % der Kosten, die gefördert werden. Den Teil, den Sie selbst zahlen, nennt der Aufruf nicht. Fragen Sie dazu die genannte Stelle.
Gibt es einen Vorschuss?
Ja, der Aufruf sieht eine Vorauszahlung vor.
Welche Sprache darf ich verwenden?
Der Aufruf lässt jede Amtssprache der EU zu, die Kurzbeschreibung des Projekts muss aber immer auf Englisch sein. Prüfen Sie das im amtlichen Text.
An wen wende ich mich bei Unsicherheiten?
Schreiben Sie an das im Aufruf genannte Postfach der Förderstelle.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Ihre Organisation braucht ihren Sitz in einem förderfähigen Land. Das sind die EU-Mitgliedstaaten, auch mit Überseegebieten, sowie die genannten EWR-Länder und die mit Creative Europe assoziierten Länder. Nationale Sonderregeln nennt der Aufruf nicht.
Jede Amtssprache der EU, die Kurzbeschreibung des Projekts aber immer auf Englisch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Wir geben Ihnen kostenlos die technische Dokumentation unserer Produkte und neutrale funktionale Anforderungen, die Sie an jeden Anbieter weitergeben können. Wir schreiben weder das Projekt noch die Leistungsbeschreibung. Der Kauf folgt dem Vergaberecht.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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