Kurz gesagt
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
- Die Förderung beträgt bis zu 2.000.000 €.
- Anträge sind vom Mittwoch, 30. September 2026 bis zum Mittwoch, 10. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.
Eckdaten
- Fördergeber
- European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
- Programm
- Creative Europe
- Wer kann den Antrag stellen
- Unternehmen
- Gebiet
- Europäische Union
- Förderart
-
Zuschuss
Im offiziellen Text
„Model Grant Agreements (MGA)“ (S. 1)
- Gesamtbudget
- Diese Angabe muss in der offiziellen Ausschreibung geprüft werden
- Höchstförderung
-
2.000.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (requested grant amount): between EUR 70 000 and EUR 2 000 000“ (S. 20)
- Förderquote
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Mindestkosten
- in der Ausschreibung nicht angegeben
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
-
Mittwoch, 10. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„10 February 2027, 17:00 (Brussels time)“ (S. 1)
- Verfahren
-
Regelmäßige Stichtage
Im offiziellen Text
„1st cut-off date 2nd cut-off date“ (S. 1)
- Einreichung
-
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
- Antragssprache
- Aragonesisch
- Aufwand
- 3/5
- Erfolgsaussicht
- Nicht abschätzbar
Passt zu Ihnen, wenn…
- Ihre Firma hat ihren Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land.
- Sie produzieren Animation, als Einzelwerk oder als Serie, für TV oder Online.
- Sie können eng mit Partnern, auch Sendern, aus anderen teilnehmenden Ländern zusammenarbeiten.
- Sie können Konzepte zu Nachhaltigkeit, Geschlechterausgewogenheit, Inklusion und Vielfalt vorlegen.
Passt nicht zu Ihnen, wenn…
- Sie sind eine Privatperson: Natürliche Personen zählen zu den ausgeschlossenen Rechtsformen.
- Ihr Projekt ist eine Talkshow, Reality-Show, ein Musikvideo oder ein Werbe- oder Image-Werk.
- Sie suchen Geld, um Projekte vor der Produktion zu entwickeln, nicht um sie zu produzieren.
- Ihr Werk wurde schon von Eurimages finanziert oder war zuerst fürs Kino gedacht.
Wie viel Sie bekommen können
Der Zuschuss liegt zwischen 70.000 € und 2.000.000 €. Er wird als Pauschalbeträge gezahlt, nicht als Erstattung einzelner Rechnungen. Ein Vorschuss ist vorgesehen. Wie hoch Ihr Eigenanteil sein muss, nennt der Aufruf nicht: Fragen Sie die Kontaktstelle, bevor Sie den Finanzierungsplan erstellen. Gewinn ist mit dem geförderten Werk nicht erlaubt.
Was gefördert wird und was nicht
Gefördert
- Der Zuschuss wird über Pauschalbeträge berechnet, die der Aufruf festlegt, nicht über Ihre eigenen Rechnungen.
Nicht gefördert
- Gewinn: Der Aufruf erlaubt ihn nicht.
- Vom Aufruf ausgeschlossene Werke, etwa Werbefilme und Musikvideos.
Wichtige Termine
- Veröffentlicht am
- Mittwoch, 30. September 2026
- Beginn
- Mittwoch, 30. September 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
- Ende
- Mittwoch, 10. Februar 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Der Aufruf wurde am Mittwoch, 30. September 2026 geöffnet. Der nächste Stichtag ist der Mittwoch, 10. Februar 2027 um 17:00. Der Aufruf nennt noch einen späteren Stichtag: Prüfen Sie ihn im amtlichen Text. Der Aufruf hängt von der endgültigen Annahme des EU-Haushalts ab und kann geändert oder abgesagt werden.
Was Sie brauchen
- Standard-Antragsformular für das MEDIA-Programm.
- Pauschalbetrags-Rechner für diesen Aufruf.
- Finanzierungsstruktur der Produktion.
- Angaben zu Unabhängigkeit und Eigentumskontrolle.
- Angaben zur Sprache Ihrer Einreichungsunterlagen.
So stellen Sie den Antrag
- Registrieren Sie Ihre Organisation im EU-Portal Funding and Tenders, über das Sie online einreichen.
- Organisieren Sie die Zusammenarbeit mit Partnern, auch Sendern, aus anderen teilnehmenden Ländern.
- Füllen Sie Antragsformular und Rechner aus und bereiten Sie die Finanzierungsstruktur vor.
- Ergänzen Sie Ihre Konzepte zu Nachhaltigkeit, Geschlechterausgewogenheit, Inklusion und Vielfalt.
- Reichen Sie vor dem Stichtag im Portal ein und bewahren Sie die Eingangsbestätigung auf.
Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“
Fehler, die Sie die Förderung kosten
- Allein antragstellen, ohne Partner aus anderen Ländern. Folge: Der Aufruf verlangt enge grenzüberschreitende Zusammenarbeit; der Antrag kann scheitern.
- Ein Werk ausgeschlossener Art einreichen, etwa einen Werbefilm. Folge: Das Projekt liegt außerhalb des Aufrufs und wird abgelehnt.
- Die Konzepte zu Nachhaltigkeit, Geschlechterausgewogenheit und Inklusion weglassen. Folge: Der Antrag ist bei Punkten schwächer, die der Aufruf erwartet.
- Ein Projekt einreichen, das schon von Eurimages finanziert wird. Folge: Der Aufruf schließt es aus.
- Logos und Sichtbarkeit der EU-Förderung nach der Zusage vergessen. Folge: Der Aufruf nennt die Sichtbarkeit der EU-Förderung als Pflicht nach der Zusage.
Häufige Fragen
Wo stelle ich den Antrag?
Online über das EU-Portal. Ihre Organisation muss dort zuerst registriert sein.
Kann ich den Antrag in meiner Sprache schreiben?
Der Aufruf nennt jede Amtssprache der EU, die Projektzusammenfassung auf Englisch. Prüfen Sie das im amtlichen Text.
Bekomme ich einen Vorschuss?
Normalerweise ja: Nach Unterzeichnung der Vereinbarung sieht der Aufruf eine Vorfinanzierung vor, damit Sie starten können. Zwischenzahlungen gibt es nicht.
Welche Unterlagen schicke ich nach der Zusage?
Der Aufruf nennt unter anderem die aktualisierte Finanzierungsstruktur, den Vertrag mit dem Hauptsender, einen Link zum produzierten Material und eine Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentum.
So nehmen Sie aus Ihrem Land teil
Teilnehmen können Firmen mit Sitz in EU-Mitgliedstaaten und in den anderen Ländern, die voll am MEDIA-Bereich teilnehmen. Der Aufruf nennt keine kostenlosen nationalen Beratungsstellen.
Der Aufruf nennt jede Amtssprache der EU, die Projektzusammenfassung auf Englisch.
Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
| Land | Stelle |
|---|---|
| Österreich |
|
| Deutschland |
|
Wir helfen Ihnen beim Antrag
Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.
Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.
Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.
Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.
Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung
- Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
Kostenlos prüfen: Kann ich teilnehmen?
Offizielle Quelle und Prüfung
- Offizieller Rechtsakt ↗
- Offizielle Seite der Ausschreibung ↗
- Funding & Tenders Portal, Search API
Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).
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Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.
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