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European Education and Culture Executive Agency (EACEA) · Europäische Union

EU-Förderung für Kinoverleiher: europäische Filme aus anderen Ländern

Bezahlt Koproduktion, Verleihrechte und Werbung für europäische Filme aus anderen Ländern im Kino und online. Für Unternehmen, deren Hauptgeschäft der Kinoverleih ist.

Diesen Steckbrief gibt es auch auf: EN, ES, FR, IT

Demnächst · öffnet in 45 Tagen

Stand: Dienstag, 20. Oktober 2026, 23:20 Uhr (Brüsseler Zeit)

Veröffentlicht
Mittwoch, 30. September 2026
Anträge ab
Donnerstag, 3. Dezember 2026
Frist
Donnerstag, 8. April 2027
Betrag
bis zu 1.000.000 €
Förderquote
bis zu 70 % der Kosten
Aufwand
3/5

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Offizielle Seite der Ausschreibung ↗

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Kurz gesagt

  • European Education and Culture Executive Agency (EACEA) fördert Creative Europe.
  • Die Förderung beträgt bis zu 1.000.000 € und deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten.
  • Anträge sind vom Donnerstag, 3. Dezember 2026 bis zum Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit) möglich.

Eckdaten

Fördergeber
European Education and Culture Executive Agency (EACEA)
Programm
Creative Europe
Wer kann den Antrag stellen
Unternehmen
Gebiet
Europäische Union
Förderart
Zuschuss
Im offiziellen Text
„6. Legal and financial set-up of the grants“ (S. 1)
Gesamtbudget
38.000.000 €
Höchstförderung
1.000.000 €
Im offiziellen Text
„Project budget (maximum grant amount): EUR 1.000.000 per project.“ (S. 21)
Förderquote
70 %
Im offiziellen Text
„The costs will be reimbursed at the funding rate fixed in the Grant Agreement (70%).“ (S. 21)
Mindestkosten
in der Ausschreibung nicht angegeben
Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Donnerstag, 3. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)
Im offiziellen Text
„Deadline for submitting applications: 8 April 2027 17:00 (Brussels time).“ (S. 1)
Verfahren
Auswahlverfahren
Im offiziellen Text
„and then ranked according to their“ (S. 19)
Einreichung
EU-Portal Funding & Tenders
Im offiziellen Text
„the application form specific to this call is available in the Submission System“ (S. 1)
Antragssprache
Aragonesisch
Aufwand
3/5
Erfolgsaussicht
Nicht abschätzbar

Passt zu Ihnen, wenn…

  • Ihr Hauptgeschäft ist der Verleih von Filmen an Kinos.
  • Sie sind eine juristische Person mit Sitz in einem teilnahmeberechtigten Land.
  • Sie bringen europäische Filme heraus, die aus einem anderen Land als Ihrem stammen.
  • Sie können den Antrag allein stellen, ohne Partner.
  • Ihre nationale Behörde hat Ihre Besucherzahlen des Referenzjahrs bescheinigt.

Passt nicht zu Ihnen, wenn…

  • Sie sind eine Privatperson: natürliche Personen sind ausgeschlossen.
  • Sie wollen den Antrag mit Partnern stellen: Erlaubt sind nur Einzelantragsteller.
  • Sie befinden sich in einer EU-Ausschlusssituation, etwa Insolvenz oder unbezahlte Steuern und Sozialabgaben.

Wie viel Sie bekommen können

Der Aufruf zahlt 70 % der Kosten, die gefördert werden. Den Rest dieser Kosten deckt die Förderung nicht. Sie erhalten höchstens 1.000.000 €. Das Gesamtbudget beträgt 38.000.000 € und wird über eine Rangliste der Anträge verteilt. Einen Mindestbetrag oder eine Obergrenze für die Projektkosten nennt der Aufruf nicht. Eine Vorauszahlung ist vorgesehen.

  • Wenn Sie 800.000 € ausgeben, erhalten Sie 560.000 € und tragen 240.000 € selbst.
  • Wenn Sie 1.500.000 € ausgeben, erhalten Sie 1.000.000 € und tragen 500.000 € selbst.

Was gefördert wird und was nicht

Gefördert

  • Investitionen in die Koproduktion europäischer Filme aus anderen Ländern.
  • Kauf von Kino- und Online-Verleihrechten für solche Filme.
  • Promotion, Marketing und Werbung für den Kinostart.
  • Promotion, Marketing und Werbung für Online-Starts.
  • Eine Pauschale für indirekte Kosten, berechnet auf die förderfähigen direkten Kosten.
  • Mehrwertsteuer, die Sie nicht abziehen oder zurückerhalten können.

Nicht gefördert

  • Personalarbeit.
  • Reisekosten.
  • Werbematerial, das schon über eine andere europäische Filmmarketing-Förderung entstanden ist.

Wichtige Termine

Veröffentlicht am
Mittwoch, 30. September 2026
Beginn
Donnerstag, 3. Dezember 2026 (Uhrzeit nicht angegeben)
Ende
Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr (Brüsseler Zeit)

Der Aufruf öffnet am Donnerstag, 3. Dezember 2026; die Uhrzeit der Öffnung nennt er nicht. Er schließt am Donnerstag, 8. April 2027 um 17:00 Uhr Brüsseler Zeit. Der Aufruf hängt von der endgültigen Annahme des EU-Haushalts für das Jahr ab und kann geändert oder abgesagt werden. Prüfen Sie den amtlichen Text vor dem Absenden noch einmal.

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Was Sie brauchen

  • Registrierung Ihrer Organisation im Participant Register (Teilnehmerregister der EU), abgeschlossen vor dem Absenden.
  • Antragsformular Teil B, die technische Beschreibung des Projekts.
  • PDF mit Angaben zu den Filmen, erzeugt aus der Creative Europe MEDIA Database.
  • Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentümerkontrolle (Declaration on Independence and Ownership control).
  • Bescheinigte Besucherzahlen der förderfähigen Filme, ausgestellt von der nationalen Behörde.

So stellen Sie den Antrag

  1. Registrieren Sie Ihre Organisation im Participant Register auf dem Förderportal der Europäischen Kommission, über das Sie auch den Antrag stellen.
  2. Fordern Sie bei Ihrer nationalen Behörde die bescheinigten Besucherzahlen Ihrer förderfähigen Filme an.
  3. Erzeugen Sie das PDF zu Ihren Filmen aus der Creative Europe MEDIA Database.
  4. Füllen Sie Teil B des Antragsformulars aus und unterzeichnen Sie die Erklärung zu Unabhängigkeit und Eigentümerkontrolle.
  5. Reichen Sie einen einzigen Antrag über das Portal ein, vor dem Donnerstag, 8. April 2027, 17:00 Uhr Brüsseler Zeit.

Jeder Schritt ausführlich erklärt: „Einen Förderantrag in 7 Schritten stellen“

Fehler, die Sie die Förderung kosten

  • Mehr als einen Antrag zu diesem Aufruf senden. Folge: Der Aufruf erlaubt je Antragsteller nur einen Vorschlag.
  • Mit Partnern oder als Gruppe beantragen. Folge: Zugelassen sind nur Einzelantragsteller.
  • Absenden, bevor die Registrierung im Participant Register abgeschlossen ist. Folge: Die Registrierung ist vor dem Absenden Pflicht, der Antrag kann sonst nicht eingehen.
  • Besucherzahlen außerhalb des Referenzjahrs oder ohne Bescheinigung der nationalen Behörde angeben. Folge: Diese Zahlen zählen für Ihren Antrag nicht.
  • Personal- oder Reisekosten ins Budget aufnehmen. Folge: Der Aufruf zahlt diese Kosten nicht.
  • Die Pflicht zur Wiederanlage nach der Zusage übersehen. Folge: Der von Ihrem Unternehmen erzeugte Fonds muss in förderfähige Zwecke reinvestiert werden.

Häufige Fragen

Kann ich den Antrag mit einem anderen Verleiher stellen?

Nein. Der Aufruf lässt nur Einzelantragsteller zu, und jeder darf nur einen Vorschlag einreichen.

Zahlt der Aufruf die Mehrwertsteuer?

Nur Mehrwertsteuer, die Sie nicht abziehen oder zurückerhalten können, zählt als Kostenposition.

Erhalte ich Geld, bevor das Projekt endet?

Ja: Nach Unterzeichnung der Förderung erhalten Sie in der Regel eine Vorauszahlung. Zwischenzahlungen gibt es nicht.

Was muss ich nach der Zusage mit dem Geld tun?

Der von jedem Unternehmen erzeugte Fonds muss in förderfähige Zwecke reinvestiert werden.

An wen kann ich mich mit Fragen wenden?

Schreiben Sie an Ihren lokalen Creative Europe Desk oder an die Exekutivagentur für Bildung und Kultur (EACEA).

So nehmen Sie aus Ihrem Land teil

Antragsteller kommen aus EU-Staaten und aus weiteren Ländern, die am Programm Creative Europe und voll am Förderbereich MEDIA teilnehmen. Die bescheinigten Besucherzahlen stellt die nationale Behörde Ihres Landes aus.

Als Antragssprache nennt der Aufruf jede Amtssprache der EU, das ist aber nicht sicher bestätigt: Prüfen Sie den amtlichen Text.

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land

Öffentliche Beratungsstellen in Ihrem Land
LandStelle
Österreich
Deutschland

Wir helfen Ihnen beim Antrag

Wir erstellen kostenlos die Unterlagen zu unseren Produkten: technische und Projektbeschreibung, ein nach Kostenpositionen gegliedertes Angebot, Zeitplan und Datenblätter zum Beilegen. Bei Fragen zur Ausschreibung berät Sie Creative Europe Desk Deutschland, die öffentliche Anlaufstelle für Antragstellende.

Für diese Ausschreibung und Ihre Art von Organisation haben wir noch keine Partnerberatung, die den Antrag vorbereitet.

Bei europäischen Ausschreibungen darf das Honorar einer Beratung nicht ins Projektbudget: Es wird aus eigenen Mitteln bezahlt.

Wenn Ihr Projekt Lösungen von the usual neXt enthält, können Sie diese bei uns kaufen, mit einem Angebot nach den Kostenpositionen der Ausschreibung.

So funktioniert es →

Öffentliche Anlaufstelle für diese Ausschreibung

  • Creative Europe Desk Deutschland ↗ Creative Europe Desk · Deutschland Nationale Kontaktstelle des Programms Kreatives Europa: informiert und unterstützt Antragstellende aus Kultur und Audiovision.
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Viele Programme schließen bereits begonnene Projekte aus: Das prüfen wir zuerst.

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Die Prüfung ist vorläufig und kostenlos: Sie garantiert keine Förderung, darüber entscheidet allein die Förderstelle.

Eine Person antwortet innerhalb von 2 Arbeitstagen, auf Italienisch oder Englisch.

Offizielle Quelle und Prüfung

Offizielle Quelle automatisch erneut geprüft am Dienstag, 20. Oktober 2026, 15:21 Uhr (Brüsseler Zeit).

Fehler melden

Jede Meldung startet sofort eine automatische Prüfung am offiziellen Rechtsakt: Die gemeldete Angabe bleibt In Prüfung, bis die Prüfung sie bestätigt oder korrigiert.

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